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Förderung für den Praxischeck

Zahnarztpraxen können auch in diesem Jahr wieder Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds für eine förderfähige Prüfung durch einen externen Berater erhalten.
ZÄK Niedersachsen

ZÄK Niedersachsen

Mi. 15. Februar 2012

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ESCHBORN - Auch 2012 können Zahnarztpraxen Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds für eine förderfähige Prüfung durch einen externen Berater erhalten. Förderfähig sind Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen sowie organisatorischen Fragen.

Hierzu gehören auch Beratungen zum Qualitätsmanagement. Gefördert werden jedoch nur Beratungen von selbständigen Beratern, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeldliche Unternehmensberatung liegt, d.h. über 50% des Gesamtumsatzes. Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafa.de und www.beratungsfoerderung.info.

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