München – Der FVDZ Bayern kritisiert seit Jahren den stetig wachsenden Bürokratieaufwand in den Zahnarztpraxen. Aus Anlass des Wechsels im Bundesgesundheitsministerium fordert der FVDZ den Gesetzgeber und damit den Nachfolger von Nina Warken im Bundesgesundheitsministerium auf, endlich wirksame Entlastungen umzusetzen. Die aktuelle Regulierungsdichte bindet Zeit, Personal und finanzielle Ressourcen – zulasten der Patientinnen und Patienten, ohne Nutzen für deren Versorgungsqualität.
Die Landesversammlung des FVDZ hat bereits Ende März 2026 klar Stellung bezogen: Die externe Erst- und Folgevalidierung für Kleingeräte in Zahnarztpraxen – Sterilisatoren sowie Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) – muss abgeschafft werden. Die Gründe sind eindeutig:
- Hersteller und Betreiber verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit der Validierung von Aufbereitungsprozessen.
- Die Ausfall- und Mängelquote tendiert gegen Null – ein Ergebnis, das die hohe Prozesssicherheit belegt.
- Eventuelle Fehler werden ohnehin durch interne Routinekontrollen erkannt, die gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung verpflichtend sind.
Damit ist das Risiko im Rahmen der Aufbereitung voll beherrschbar, auch ohne externe Validierung. Die derzeitige Pflicht verursacht jedoch erhebliche Kosten und organisatorischen Aufwand, ohne die Patientensicherheit messbar zu erhöhen.
Der FVDZ Bayern fordert daher den Verordnungsgeber auf, die externen Validierungspflichten für Kleingeräte vollständig zu streichen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Zahnärzteschaft fertigt zwar rund 41 % aller Röntgenaufnahmen, verursacht dabei jedoch lediglich 0,3 % der kollektiven Strahlendosis laut dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Dazu Dr. Michael Rottner, vormaliger und langjähriger Referent für Praxisführung der Bayerischen Landeszahnärztekammer aus Regensburg: „Diese Zahlen zeigen klar: Das radiologische Risiko in der Zahnheilkunde ist minimal. Der Aufwand für wiederkehrende Fachkunde- und Kenntnisaktualisierungen nach StrSchV steht dazu in keinem angemessenen Verhältnis!“
Der FVDZ Bayern fordert daher:
- Abschaffung der Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
- Entfall der wiederholten Vorlage von Fachkunde- und Kenntnisnachweisen
Die Zahnärzteschaft arbeitet seit Jahrzehnten sicher, verantwortungsvoll und mit modernsten digitalen Röntgensystemen. Eine Entlastung an dieser Stelle wäre fachlich gerechtfertigt und würde Praxen spürbar entbürokratisieren.
FVDZ Bayern: Bürokratie abbauen – Versorgung stärken
Der FVDZ Bayern appelliert an den Gesetzgeber, die zahnärztlichen Praxen nicht weiter mit unnötigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu belasten. Eine moderne, patientenorientierte Versorgung braucht Zeit für Behandlung, nicht für Bürokratie.
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