Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann die von seiner Vorgängerin Nina Warken angestoßene Initiative zum Bürokratieabbau fortführen will und auch die Bürokratielast in Zahnarztpraxen am Beispiel Mundspiegel thematisiert.
Das Ziel ist klar: Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihre Praxisteams müssen wieder mehr Zeit für die Behandlung haben statt für Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufgaben. Der Handlungsbedarf ist groß. In einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis fallen inzwischen mehr als 24 Stunden Bürokratieaufwand pro Woche an. Diese Zeit fehlt bei der Versorgung.
Ein weiteres Beispiel für überflüssige Bürokratie ist die verpflichtende externe Validierung in Zahnarztpraxen. Was einst für komplexe, noch zusammenzusetzende riesige Krankenhausgeräte ersonnen wurde, gilt irrigerweise auch für kompakte, standardisierte Geräte in Zahnarztpraxen. Die dort bereits etablierten Wartungs-, Kontroll- sowie Dokumentationsverfahren gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau. Die verpflichtende externe Erst- und Folgevalidierung verursacht dagegen erhebliche Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb sollte diese Pflicht umgehend abgeschafft werden.
Externe Prüfungen sind nur dort erforderlich, wo aufgrund technischer Defekte oder nicht sicher durchführbarer Reparaturen und Wartungen konkrete Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
Die BZÄK macht deutlich: Weniger Bürokratie bedeutet mehr Behandlungszeit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen. In einem Workshop im BMG mit der zuständigen Fachabteilung sowie im Spitzengespräch im BMG wurde die Abschaffung der externen Validierung bereits ausführlich diskutiert, eine weitere Prüfung und Bearbeitung zugesichert. Jetzt kommt es darauf an, den angekündigten Bürokratieabbau zügig und spürbar in die Versorgungspraxis zu bringen.
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