MÜNCHEN – Einigkeit und zielorientierte standespolitische Arbeit prägten die diesjährige Landesversammlung des FVDZ Bayern. In München stimmten die Delegierten fast sämtliche Anträge einstimmig ab. Im Jahr der Bundestagswahl stellte der Landesverband die Forderungen der bayerischen Zahnärzte an eine künftige Bundesregierung in den Mittelpunkt der Debatte. Während der eintägigen Versammlung wurde deutlich, dass sich die Geschlossenheit im größten deutschen Landesverband im FVDZ fortsetzt.
Die Landesversammlung brachte in ihrem einstimmig beschlossenen Leitantrag elf Wahlprüfsteine für die nahe Bundestagswahl auf den Weg. Ihre Forderungen an die politischen Parteien umfasst
1. den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems und damit ein klares Nein zu einer möglichen Einheitsversicherung,
2. das Bekenntnis zur berufsständischen Selbstverwaltung,
3. die zügige Umsetzung der Approbationsordnung, verbunden mit der Forderung, alle Gebiete der Zahnheilkunde im Rahmen des Studiums zu unterrichten, um die Studierenden für die Berufsausübung zu qualifizieren,
4. die Ablehnung der Substitution zahnärztlicher Leistungen,
5. das Bekenntnis zum Praxislabor als tragfähiges Element der zahnärztlichen Behandlung,
6. die Ablehnung einer Normung von Gesundheitsdienstleistungen, wie sie die EU-Kommission plant,
7. die Digitalisierung nicht losgelöst von Datenschutz und Patientenschutz umzusetzen,
8. das Festhalten an den ärztlichen Versorgungswerken und damit die Ablehnung eines einheitlichen Rentensystems für Arbeitnehmer, Angestellte und Selbstständige,
9. ein klares Nein zur Einbeziehung des zahnärztlichen und damit Freien Berufes in die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer, soweit originär zahnärztliche Leistungen erfasst werden,
10. die Entbürokratisierung insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung,
11. die Beendigung von Budgetierung und Degression.
Die Forderung des FVDZ Bayern nach Anpassung des GOZ-Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung wurde ebenso einstimmig beschlossen wie das Eintreten für den Erhalt des Praxislabors. Hier verurteilt der FVDZ alle Bestrebungen der Zahntechnikerinnungen, das Praxislabor unter Leitung des Zahnarztes zu verbieten.
Im Zahnärztehaus in München wurde auch der Wahlerfolg des FVDZ Bayern und damit die Übernahme der Verantwortung in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) nach zwölf Jahren thematisiert. Im Beisein des Bundesvorstands des FVDZ, der in München tagte, sowie der beiden Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel und Prof. Dr. Christoph Benz, verdeutlichte der Landesvorsitzende Christian Berger, dass der Erfolg des FVDZ Bayern bei der KZVB-Wahl nicht der Erfolg von einzelnen Personen gewesen sei, sondern der Geschlossenheit aller geschuldet sei. Berger: „Wir haben den Erfolg in der KZVB erreicht, genauso wie bei der Kammerwahl, weil wir die besseren Konzepte hatten, vor allem aber, weil wir uns nicht in internen Grabenkämpfen verschlissen haben.“
Berger gab im Anschluss einen ersten Rechenschaftsbericht über die Veränderungen, die der FVDZ seit dem 1. Januar 2017 bereits in der KZVB erreicht habe. Zuvor hatten BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und FVDZ-Bundesvorsitzender Harald Schrader ein „starkes Bayern“ gefordert, um den Berufsstand für die anstehenden Debatten um Bürgerversicherung und Digitalisierung zu stärken.
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