MÜNCHEN – Erneuter Erfolg gegen gekaufte Arztbewertungen.
jameda, Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, ist juristisch gegen 18 Ärzte vorgegangen, die nachweislich positive Bewertungen gegen Entgelt bei Agenturen wie u. a. GoldStar Marketing, Fivestar Marketing und der Bewertungs-Fabrik in Auftrag gegeben hatten.
Die Bewertungen wurden von jameda vollständig entfernt. Zudem erscheint auf den betroffenen Arztprofilen aktuell der Hinweis, dass Bewertungen aufgrund von Manipulationsversuchen gelöscht wurden. Eine unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung soll nun sicherstellen, dass die Ärzte – darunter auch zahlende jameda Kunden – künftig von jeglichem Versuch der Manipulation absehen und dadurch Patienten vor unlauteren Bewertungen schützen. Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: „Nur authentische Bewertungen helfen Patienten bei der Arztsuche. Gekaufte Arztbewertungen führen Patienten in die Irre und sind auf jameda strikt untersagt. Aus diesem Grund gehen wir konsequent gegen jegliche Art der Manipulation vor. Auch in diesem Falle hat unsere umfassende und branchenweit einzigarte Qualitätssicherung gegriffen und Manipulationsversuche auf jameda wirksam unterbunden.“
Umfassende Qualitätssicherung für authentische Bewertungen
Bewertungen sind einer der wenigen Qualitätsindikatoren für Patienten auf der Suche nach dem passenden Arzt und erfordern einen verantwortungsvollen Umgang. jameda ist sich dieser Verantwortung bewusst und legt größten Wert auf die Authentizität der Bewertungen. Aus diesem Grund ist jameda bereits in der Vergangenheit sowohl gegen manipulierende Ärzte als auch gegen Anbieter von gekauften Arztbewertungen erfolgreich juristisch vorgegangen.
Gleichzeitig schützt das branchenweit einzigartige Prüfsystem sowohl Ärzte als auch Patienten vor Manipulationsversuchen: So werden ca. zehn Prozent der eingehenden Bewertungen aufgrund nachweislicher Manipulation umgehend gelöscht. Ärzte haben die Möglichkeit, strittige Bewertungen jederzeit zu melden. Der daraufhin eingeleitete Prüfprozess untersucht die Bewertung umfassend, fordert ggf. von Arzt und Patient Stellungnahmen ein und entscheidet anhand rechtlicher Vorgaben, ob die Bewertung weiterhin veröffentlicht wird.
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