BERLIN - Die GOZ-Novellierung führt zu keinen hohen Mehrkosten für Patientinnen und Patienten. Eine Studie des Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht von jährlichen Mehrbelastungen der Privathaushalte von nur 2,05 Euro aus.
Jede Patientin und jeder Patient in Deutschland hat einen Anspruch auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin – egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Peter Engel und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz, ist und bleibt Leitlinie des Berufsstandes der Zahnärzte in Deutschland und gleichzeitig das Ziel des aktuellen Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet wird – so Engel und Fedderwitz weiter – sei ein „regelmäßig wiederkehrendes Ritual der Kostenträger, mit dem zu rechnen war.“ Die aktuellen „Rechenbeispiele“ der GKV, die eine „Kostenexplosion“ für Kassen und Patienten suggerieren, verlassen jedoch – so die beiden Zahnmediziner – den Boden der Realität und stellen eine ernsthafte Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.
Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle wurden laut Engel im Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So geht eine vom BMG in Auftrag gegebene Studie des renommierten BASYS-Instituts von einer finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05 Euro aus – pro Jahr und Patient! „Vor diesem Hintergrund sind merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten“, schlussfolgert dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.
Die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung übte heftige Kritik an den Krankenkassen. Ihr Vorstandsvorsitzender, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte: „Das ist ein durchsichtiges Manöver, mit dem die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu hintertreiben. Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist die GOZ überhaupt nicht maßgeblich.“
Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in Anspruch
nehmen, wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet werden, ist – nach 23 Jahren Nullrunde seit der letzten GOZ-Novelle – nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin auch in der neuen Gebührenordnung unverändert.
Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie – wie GKV-seitig behauptet – in irgendeiner Form „missbraucht“, in dem grundsätzlich Maximalwerte – etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren – gewählt werden. Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen zum Umgang mit dem 2005 eingeführten Festzuschusssystem.
Wer – wie aktuell die GKV – gegen Fakten aus der zahnmedizinischen Realität “Zahlenwildwuchs“ über die Medien produziert, handelt nicht nur unseriös, sondern verunsichert Bürgerinnen und Bürger. „Im ungünstigsten Fall“, so Dr. Fedderwitz, „entscheiden sich Patienten aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige Zahnarztbesuche und –behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher, falscher Alarm.“ Laut dem Präsidenten der BZÄK Dr. Engel betreibt die GKV aktuell „finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur“. Eine mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob PKV oder GKV versichert – wird so ad absurdum geführt“, so Engel.
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