BÜDINGEN - Gesetzliche Krankenkassen möchten künftig den privaten Teil von Zahnarzt-Rechnungen prüfen. Armin Stecher, Geschäftsführer der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen e.V., verweist jedoch darauf, dass schon jetzt alle Abrechnungen, die Patienten zugestellt werden, korrekt sind.
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, qualitätszertifizierte Zahnarztpraxen, vor allem aber die fehlende Prüfungsexpertise der gesetzlichen Krankenkassen und deren fehlende rechtliche Legitimation sind für Stecher Gründe, um dem Ansinnen des Krankenkassenverbands eine Absage zu erteilen.
Jüngst kündigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an, künftig einen eigenen Zuzahlungskatalog für zahnärztliche Leistungen erstellen und jenen Teil der Zahnarztrechnung kontrollieren zu wollen, den die Versicherten aus eigener Tasche an den Zahnarzt zahlen müssen. Der Aussage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dass die Versicherten bereits „volle Kostentransparenz“ hätten, pflichtet die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen e.V. bei. Geschäftsführer Armin Stecher ist überzeugt: „Bei dem Vorpreschen der GKV handelt es sich um eine PR-Maßnahme, um sich als Schützer der Versicherten zu profilieren und um von eigenen massiven Defiziten abzulenken.“
Korrekte Abrechnungen
Die Ärztliche Unternehmensgruppe, die für bundesweit mehr als 8.500 Ärzte und Zahnärzte tätig ist, führt gleich mehrere Gründe an, weshalb das GKV-Anliegen unsinnig ist. „Wir können zum einen zumindest für uns sagen, dass die erbrachten Leistungen des jeweiligen Zahnarztes in allen Fällen transparent dargestellt und korrekt abgerechnet werden“, erklärt Reiner Lambmann. Zum anderen betont der Geschäftsführer des zahnärztlichen Honorarzentrums büdingendent, dass die Wahrscheinlichkeit von Abrechnungsfehlern auch dadurch minimiert würde, dass es immer mehr Zahnarztpraxen gibt, die ein Qualitätsmanagement in ihre Praxis integriert haben. „Das Qualitätsmanagement garantiert Patienten neben einer hohen Leistungsqualität des Zahnarztes auch eine transparente Abrechnung“, ergänzt Lambmann.
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, die seit Anfang 2012 gilt, minimiert ebenfalls Unstimmigkeiten zwischen Patienten, Zahnärzten und Versicherungen. Patienten haben zudem die Möglichkeit, Kostenvoranschläge von neutralen Experten prüfen zu lassen, etwa durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland oder durch die Landeszahnärztekammern. Weiter steht es jedem Patienten frei, sich eine Zweitmeinung bzw. Zweitangebot in einer weiteren Praxis einzuholen.
Krankenkassen-Aufwand steigert Patienten-Beiträge
Armin Stecher betont, dass die gesetzlichen Krankenkassen primär das Kassenversorgungsrecht kennen, nicht aber den Bereich der Privatbehandlungen und deren Rechnungslegung. Die Prüfung von Privatvereinbarungen geht seines Erachtens über die Auftragsgrenzen und Kompetenz der gesetzlichen Krankenkassen weit hinaus. „Zudem würde für die angedachten Prüfungen ein geschultes Fachpersonal benötigt, so dass sich die Frage stellt, wie die Kassen diesen Mehraufwand finanzieren wollen“, ergänzt Stecher. Er kann sich vorstellen, dass in der Folge auf die Patienten höhere Mitgliedsbeiträge zukämen und die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Erstattungsleistungen weiter reduzierten.
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