BERLIN - Die Neufassung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte wurde am 17. November 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Novelle kommt den wesentlichen Forderungen des Berufsstandes nicht nach.
Zahnmedizinischer Leistungskatalog nur zaghaft modernisiert
Die Neufassung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde am 17. November 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundeszahnärztekammer bedauert, dass diese Novelle den wesentlichen Forderungen des Berufsstandes nicht nachkommt.
"Die völlig überholte Gebührenordnung hatte nach 24 Jahren einen mehr als unvollständigen Leistungskatalog", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, "hochwertigere Füllungen und Zahnersatz sowie aufwändigere Technologien spiegelten sich nicht in der Gebührenordnung wider. Nun werden einige zahnärztliche Leistungen neu aufgenommen. Auf eine Öffnungsklausel wurde verzichtet, damit bleibt die freie Arztwahl erhalten."
Die Novellierung der GOZ orientiert sich dennoch viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriert die Kostenentwicklungen der letzten Jahre. Der sogenannte Punktwert wurde trotz der immensen Kostensteigerungen seit 1987 nicht erhöht. So wurde der GOZ Punktwert nicht einmal an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angepasst. Diese Kritik hat die Bundesversammlung der BZÄK vom vergangenen Wochenende in verschiedenen Anträgen deutlich zum Ausdruck gebracht.
"Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen sollte am realen Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen, finanzpolitischen Vorgaben orientiert sein. Diese Novellierung steuert vordergründig die Ausgabenentwicklung in der Privaten Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass medizinische Leistungen auf höchstem Niveau erbracht werden sollen, aber diese Leistungen nicht mehr bezahlt werden wollen", kritisiert Engel.
Die novellierte Gebührenordnung soll zum 1. Januar 2012 in den Praxen Einzug halten. Sie bringt Patienten und Zahnärzten mehr Klarheit in Abrechnungsfragen.
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