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BERLIN - Die letzte Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte liegt genau 24 Jahre zurück. Die geplante GOZ-Novelle der Bundesregierung lässt den zwischenzeitlichen Anstieg des Preisniveaus und höhere Kosten der Zahnarztpraxen völlig unberücksichtigt. „Einem zahnmedizinischen Realitätstest 2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, hält BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel fest.
Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die geplante GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet.
„Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie hochwertigere Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue Herausforderungen an eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall war. Nicht nur an uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende Neubewertung der Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest 2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, stellt BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.
Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft kritisiert, dass der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die Währung.
Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt, sind die Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland immens gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen. Beispiel Hygienekosten: Der immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in deutschen Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand im Sach- und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis 2006 sind diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar um über 80% gestiegen.
„Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle nach 24 Jahren Hängepartie eine weitere Nullrunde verschreiben. Alles wurde nachweislich teurer – nur die GOZ soll gleich bleiben. Die betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland bleibt so völlig unberücksichtigt – trotz expliziter Vorgaben aus dem Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wird damit ad absurdum geführt“, so Dr. Engel.
Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen zur GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. „Die deutsche Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein“, so der BZÄK-Präsident abschließend.
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