KEMPTEN – Analogleistungen, Chairside-Leistungen und Wunschleistungen – GOZ 2012
Analogabrechnung ist nicht einfach. Wie es genau funktioniert, zeigt die neue Analogliste, die der FVDZ Bayern jetzt herausgibt. In dem 34-seitigen Ratgeber geht es um Analogleistungen, Chairside-Leistungen, Wunschleistungen und um die GOZ 2012. Bislang gibt es kaum Empfehlungen zu Gebührenziffern, die bei der Analogabrechnung ansetzbar sind. Mit der Analogliste von Autorin Kerstin Salhoff will der FVDZ Bayern Hilfestellung für die Praxis geben. Dies ist nach der FVDZ Bayern-Tabelle 2018 die zweite Unterstützung in diesem Jahr in Sachen Abrechnung.
Die Analogabrechnung trifft in der Praxis auf drei Probleme:
- Die Anwendung der gesetzlichen Regeln ist nicht einfach.
- Die Kostenerstatter wehren sich häufig.
- Es gibt wenige Hinweise, die sich einfach umsetzen lassen.
Für den wiederholten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Ihre Flexibilität beweist sie zudem, weil Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen aufweisen, sondern im Rahmen des § 6 Abs. 1 GOZ praxisindividuell abbildbar sind.
Inhalt des Ratgebers: Formvorschriften und Erklärungen zur korrekten Berechnung, die Frage nach Verlangensleistung oder „medizinisch notwendig“, eine 12-seitige A-Z-Liste selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungen gemäß § 9 Abs. 1 GOZ sowie die Aufklärung über Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis.
Autorin ist die bekannte Referentin im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung, Kerstin Salhoff. „Täglich in der Praxis erbrachte Leistungen korrekt zu liquidieren, stellt sich als Herausforderung dar, da viele nicht Bestandteil der GOZ 2012 sind. Honorareinbußen lassen sich nur durch die zusätzliche Berechnung mit einer analogen Position verhindern“, erklärt Kerstin Salhoff. Wie es richtig gemacht wird, zeigt sie in der Analogliste des FVDZ Bayern. Die Liste wird mit dem BZBplus Anfang September kostenlos an alle Zahnarztpraxen in Bayern verschickt.
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