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Gutachten stuft Fachzahnarztvorbehalt als verfassungswidrig ein

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BZÄK

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Mo. 22. Juni 2026

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Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert den Gesetzgeber auf, den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der vertragszahnärztlichen Kieferorthopädie ersatzlos zu streichen.

Ein verfassungsrechtliches Gutachten, welches BZÄK und KZBV vorliegt, stellt klar: Die Regelung verstößt gegen zentrale Grundrechte des Grundgesetzes.

Der Fachzahnarztvorbehalt greift unmittelbar in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ein. Für zahlreiche Praxen hätte er gravierende wirtschaftliche Folgen und käme faktisch einem Berufsverbot gleich. Der Eingriff ist unverhältnismäßig und verfehlt jedes Ziel: Weder eine bessere Versorgung noch eine Stabilisierung der GKV‑Finanzen sind damit erreichbar.

Zudem warnt das Gutachten vor erheblichen Versorgungslücken. Ein signifikanter Teil der bisherigen Leistungserbringer würde aus der vertragszahnärztlichen Versorgung ausscheiden – mit Folgen für ca. 920.000 Kinder und Jugendliche, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern.

Die BZÄK setzt sich für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung ein – auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz und verfassungsrechtlich tragfähiger Rahmenbedingungen.

Zum Gutachten: https://www.bzaek.de/fileadmin/b/Kurzgutachen_GKV-BStabG_Fachzahnarztvorbehalt.pdf

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