MÜNCHEN - Die Gutachterkonferenz Implantologie des BDIZ EDI im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie behandelt in diesem Jahr das Thema Risikomanagement. Wann gelten Verfahren als evidenzbasiert? Was müssen Gutachter bei Befunderhebungsfehlern beachten? Was sollte der Gutachter zum Patientenrechtegesetz wissen? Die eintägige Veranstaltung findet in diesem Jahr in Kooperation mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) im Zahnärztehaus in München, Fallstraße 34, statt.
Auf der Grundlage des Kölner ABC-Risiko-Score, den die 7. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI im Jahr 2012 erstellt hat, werden die Referenten zudem über Planung und Fehlervermeidung bei der Implantation und der Versorgung sprechen. „Die Vorträge sollen einen Überblick über die Risiken sowohl im chirurgischen als auch im restaurativen Bereich geben“, erklärt Dr. Hans-Hermann Liepe (Hannover), Vorsitzender des Gutachterausschusses des BDIZ EDI, das Programm.
Der ABC-Risiko-Score basiert auf einem einfachen ABC-System, mit dem der/die Behandler/in die anstehende Implantatbehandlung patientenindividuell bewerten kann. Er enthält vier Teilbereiche: Anamnese, Lokalbefund, Chirurgie und Prothetik. Der Score hilft dabei, den Schwierigkeitsgrad der individuellen Patientensituation einzuschätzen und trägt zur Risikominimierung der oral-implantologischen Therapie bei. Für die rechtlichen Aspekte wird BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen) den Gutachtern Rede und Antwort stehen. Als Referent behandelt er die Frage, was Gutachter über das Patientenrechtegesetz wissen sollten. Der Austausch zwischen den Sachverständigen und Referenten zu aktuellen Gutachterfragen ist das Herzstück jeder Gutachterkonferenz Implantologie des BDIZ EDI – so auch am 14. September in München.
Die Gutachterkonferenz Implantologie des BDIZ EDI, die seit vielen Jahren im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie ausgerichtet und jeweils gemeinsam mit einer (Landes-) Zahnärztekammer veranstaltet wird, legt immer wieder neue Grundlagen für die fachliche Argumentation an der Schnittstelle zum Recht. 2013 kooperieren BDIZ EDI und die Bayerische Landeszahnärztekammer.
Als Referenten dabei: Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (Köln), Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer (Landsberg), Dr. Dr. Manfred Bonsmann (Düsseldorf), Dr. Claudio Cacaci (München), Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Mainz), Dr. Stefan Reinhardt (Münster), Prof. Dr. Peter Pospiech (Dresden), Dr. Detlef Hildebrand (Berlin), Prof. Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen). Das komplette Programm steht im Internet unter www.bdizedi.org. Teilnahmeberechtigt sind gutachterlich tätige Zahnärzte/innen. Die Teilnahmegebühr beträgt 80 Euro. Anmeldung über die Geschäftsstelle des BDIZ EDI: office-bonn@bdizedi.org.
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