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Neue GOZ: BDIZ EDI wird Klage erheben

Der BDIZ EDI wird Klage beim Bundesverfasssungsgericht einreichen.
BDIZ EDI

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Fr. 11. November 2011

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BERLIN - Wie der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) gestern mitteilte, lehnt er die von Bundesregierung und Bundesrat beschlossene neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab und wird Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Der BDIZ EDI lehnt die von Bundesregierung und Bundesrat beschlossene neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab und wird Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) wirft Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, dem Bundeskabinett und dem Deutschen Bundesrat Versagen bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor. Von den vorgeblich 6 Prozent Honorarzuwachs nach jahrzehntelangem Honorarstillstand profitieren allenfalls die Versicherungskonzerne und Beihilfen. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Das Ergebnis ist für Patienten und Zahnärzte gleichermaßen schlecht – durch die ausbleibende Punktwerterhöhung werden Behandlungen von Hartz IV-Empfängern besser vergütet als bei Privatpatienten. Wir werden uns gegen den Ausverkauf der deutschen Zahnmedizin wehren!“ Der BDIZ EDI wird vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erheben.

„Augenscheinlich legen die politisch Verantwortlichen in Regierung und Bundesrat keinen Wert auf eine bessere Mundgesundheit der Bürger“, sagt Berger. Die Erfolge in Vorbeugung und Prophylaxe bleiben unbeachtet, der zahnärztliche Sachverstand wird nicht gebraucht bei einer Novellierung nach Kassenlage von Bund, Ländern und Kommunen. Die Bedürfnisse der Patienten bleiben dabei unberücksichtigt, die Verordnung wird den Ansprüchen an eine staatliche Gebührenordnung nicht gerecht. Statt die GOZ inhaltlich nachzubessern, wie viele zahnärztliche Organisationen – darunter der BDIZ EDI – gefordert hatten, seien vom Bundesrat Verschlechterungen an einer Verordnung beschlossen worden, die weder den Stand der Wissenschaft abbilden noch gesetzliche Vorgaben beachten.

Bereits im Juni hatte der BDIZ EDI jedes einzelne Mitglied im Deutschen Bundestag angeschrieben und appelliert, man möge die zentralen Aspekte der GOZ im Bundestag behandeln, da der vorliegende Entwurf in weiten Bereichen gegen das Zahnheilkundegesetz verstoße: „Der vorliegende Referentenentwurf wird den Anforderungen an eine Gebührenordnung nur teilweise gerecht: weder spiegelt er den aktuellen wissenschaftlichen Stand wider noch sichert er die Behandlungsqualität, weil eine angemessene Honorierung von Beratungs- und Behandlungszeiten unterbleibt. Damit trägt der Verordnungsentwurf den berechtigten Interessen der Zahnärzte und ihrer Patienten nicht Rechnung (§15 Satz 3 ZHG) und dies erfordert ein Eingreifen des Deutschen Bundestages.“

Passiert ist nichts. Im Gegenteil. Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen der Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen zu prüfen und 2015 über das Ergebnis zu unterrichten. Unter dem Strich droht damit eine Budgetierung wie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Im Interesse von Patienten und Zahnärzten bleibt uns jetzt nur noch der Gang nach Karlsruhe“, sagt Christian Berger. Im Juli hatte die Mitgliederversammlung des BDIZ EDI einstimmig für diesen Weg plädiert, sollte die Politik weiterhin die zahnärztlichen Appelle ignorieren. Der Justiziar des BDIZ EDI, der Medizinrechtsexperte Dr. Thomas Ratajczak aus Sindelfingen, wird nach Analyse der vorliegenden Gebührenordnung die notwendigen Schritte für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten.

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