FRANKFURT AM MAIN - Herbstzeit ist Erkältungszeit und auch aus zahnmedizinischer Sicht gibt es Ratschläge, die für Patienten und Zahnärzte sowie Praxisteams gleichermaßen relevant sind.
Für Patienten stellt sich häufig die Frage, ob es im Falle einer Erkältung angeraten ist, einen Termin beim Zahnarzt zu verschieben. Dies hängt nicht allein von der Heftigkeit des Schnupfens ab, sondern auch davon, ob es sich um einen Vorsorge- oder Notfalltermin in der Zahnarztpraxis handelt. Eine leichte Verkühlung, bei der außer lästigen Symptomen wie verstopfter oder laufender Nase keine generelle Beeinträchtigung des Wohlbefindens zu verzeichnen ist, stellt mit Sicherheit keinen Hinderungsgrund für den Zahnarztbesuch dar. Wenn die Atmung durch die Nase zwar eingeschränkt, aber dennoch möglich ist, steht einer Wahrnehmung des Termins nichts entgegen. Anders sieht es aus, wenn sich akute Anzeichen eines bakteriellen oder viralen Infekts bemerkbar machen. Bei Fieber, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen sollte man - auch aus Rücksichtnahme gegenüber dem Zahnarzt, den Praxismitarbeiterinnen und den Patienten im Wartezimmer - in Erwägung ziehen, den Termin zu verschieben.
Im Falle heftiger Zahnschmerzen, die einen Besuch in der Zahnarztpraxis unabdingbar machen, sollte man den Zahnarzt in jedem Falle über die Krankheitssymptome und die vonseiten des Hausarztes verschriebenen Medikamente in Kenntnis setzen.
Auch auf die ohnehin für die allgemeine Gesundheit unerlässliche Mundhygiene, zu der die Landeszahnärztekammer Hessen auf ihrer Webseite (www.lzkh.de) reichhaltige Informationsmaterialien bereitstellt, sollte man in der Schnupfenzeit verstärkt achten. So sind auch nach einem leichten grippalen Infekt, einer Bronchitis oder einer Halsentzündung sämtliche Zahnpflege-"Werkzeuge" zu entsorgen. Die Mundhöhle ist im Falle einer Erkältungskrankheit Sitz von Krankheitskeimen, die auf der Zahnbürste einen optimalen Nährboden vorfinden und im schlimmsten Falle zu einer neuerlichen Ansteckung führen können.
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