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Ist die Unabhängigkeit der Patientenberatung gefährdet?

Die KZVB warnt vor der Vergabe der Patientenberatung an Callcenter-Betreiber. © fotomek – Fotolia
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So. 16. August 2015

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MÜNCHEN – Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) kritisiert den zunehmenden Einfluss der gesetzlichen Krankenkassen auf das Gesundheitswesen. Jüngstes Beispiel: Medienberichten zufolge soll ein krankenkassennaher Callcenter-Betreiber den Zuschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Patientenberatung erhalten.

„Es wäre brandgefährlich, wenn die Patientenberatung an ein Unternehmen vergeben würde, dass sein Geld vor allem als Dienstleister von Krankenkassen verdient“, kommentierte der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat Berichte, wonach die Firma „Sanvartis“ die Patientenberatung übernehmen soll. „Niemand kann ernsthaft glauben, dass dieses Unternehmen wirklich unabhängig ist. Dass die Beratung im Sinne der Kassen erfolgen wird, liegt angesichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit nahe. Es heißt nicht umsonst: Wer zahlt, schafft an!“

Die unabhängige Beratung der Patienten ist eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, die Finanzierung dieses Angebots zu übernehmen. Derzeit läuft die Ausschreibung, wer die unabhängige Beratung ab Januar 2016 übernehmen soll.

Bisher führt die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) die Beratungen in 21 regionalen Beratungsstellen mit 78 persönlichen Ansprechpartnern durch. Aus Sicht der KZVB hat sich dieses Modell bewährt. Die UPD arbeitet eng mit den zahnärztlichen Körperschaften zusammen. „Wir haben zur UPD ein sehr gutes Verhältnis aufgebaut. Bei zahnmedizinischen und Abrechnungsfragen verweist die UPD auf unsere Patientenberatung und die Zahnarzt-Zweitmeinung der KZVB. Ich bezweifle, dass ein Callcenter das auch tun würde“, so der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Stefan Böhm. Außerdem sei der persönliche Kontakt zwischen dem Berater und dem Patienten wichtig. „Man kann nicht alles am Telefon klären. Sonst bräuchte man auch keine Bankfilialen mehr“, meint Böhm. Er sieht keine Notwendigkeit dafür, der UPD den Auftrag zu entziehen: „Krankenkassen sollten das tun, wofür sie gegründet wurden: die Leistungen, die Ärzte und Zahnärzte erbringen, ausreichend finanzieren. Die (unabhängige) Beratung der Patienten ist jedenfalls nicht die Aufgabe von AOK & Co.!“

Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 9700 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

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