FRANKFURT AM MAIN – Diese Forderung erhoben die Teilnehmer der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) und des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) auf ihrer diesjährigen Frühjahrstagung in Frankfurt. Anlass war der Vortrag von Dr. Andreas Dehler von der Landeszahnärztekammer Hessen über Hygienevorschriften und deren Kontrollen bei Praxisbegehungen.
Zu Beginn schilderte Dr. Dehler in einem kurzen historischen Abriss, wie es zu den heute geltenden Hygienevorschriften gekommen und wer für ihre Einhaltung zuständig ist. Dabei wurde das Ausmaß des Problems deutlich. So liegt die Zuständigkeit für die Praxisbegehungen zwar bei den einzelnen Ländern, aber innerhalb dieser bei den verschiedenen Regierungsbezirken. Und die beauftragen wiederum unterschiedliche Ämter. Unabhängig davon mischen die Berufsgenossenschaft und die Ordnungsämter auch noch mit. Heraus kommt dabei ein völlig unterschiedliches Prüfgebaren, was für erhebliche Unsicherheit bei den Praxisbetreibern sorgt.
Am Beispiel seiner Checkliste für Hygienebegehungen von Zahnarztpraxen in Hessen zeigte Dr. Dehler detailliert auf, wie umfangreich nicht nur Aufklärung, Dokumentation und apparativer Aufwand für die Praxishygiene geworden sind, sondern auch welche räumlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.
Nicht nur kleinere, sondern auch ältere Praxen, die in ihrer Gründungsphase noch nach damals hochaktuellen Hygienekonzeptionen aufgebaut wurden, stoßen bei den gestiegenen Anforderungen – insbesondere an die Räumlichkeiten zur Instrumentenaufbereitung und -lagerung – an ihre Grenzen. Bislang fehlt ein umsetzbarer Entwurf eines platzsparenden und dennoch hygienesicheren Verfahrenskonzepts mit bundesweiter Anerkennung. Hier machten VDZM und DAZ dringenden Handlungsbedarf seitens der Körperschaften aus.
Dass bei den Aufbereitungsverfahren die Relevanz der Risikoeinstufung (unkritisch, semikritisch A, semikritisch B, kritisch A und kritisch B) für die zahnärztliche Praxis noch mit erheblichen Zweifel behaftet ist, wurde nur am Rand erwähnt. Aber umso bedenklicher stimmte die Teilnehmer der Tagung, dass in den maßgeblichen Expertengremien die einschlägige Industrie massiv vertreten ist. Um dem Verdacht zu entgehen, dass man dadurch den Herstellern die Bühne gibt, um mit überzogenen Anforderungen den Markt für eigene Produkte auszuweiten, muss der Gesetzgeber unabhängigen Stellen die Validierungs- und Überwachungsrechte übertragen. Die entsprechende Weiterbildung ist ohnehin schon Aufgabe der Kammern. VDZM und DAZ fordern den Gesetzgeber auf, diese mit der Überprüfung der Praxishygiene nach bundeseinheitlichen Standards zu beauftragen. Ob die Kammern dann die Praxisbegehungen in Eigenregie durchführen oder damit bei ihr akkreditierte Dienstleistungsunternehmen beauftragen, sollte dabei keine Rolle spielen. Wesentlich ist nur, dass die Zahnärzte in Deutschland wieder einen verlässlichen Planungs- und Handlungsspielraum erhalten, der eine hygienebewusste Behandlung unter alltäglichen Praxisbedingungen zulässt.
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