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KÖLN – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat kürzlich in Berlin einen virtuellen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis veröffentlicht. Dieser soll vor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte motivieren und anleiten, ihre Praxis so barrierearm wie möglich umzugestalten. Der Nutzer der interaktiven Anwendung erfährt dabei aus der Perspektive eines Patienten mit einer Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigung, welche Barrieren in einer Praxis auftreten und wie diese beseitigt werden können.
Der Rundgang ist unter der Adresse http://rundgang.kzbv.de erreichbar und simuliert in einer dreidimensionalen Musterpraxis den „typischen“ Zahnarztbesuch: so werden mögliche Barrieren im Eingangsbereich, am Empfang, im Warte- und Behandlungszimmer sowie im Sanitärbereich aufgezeigt. Für jede Barriere werden zugleich praktikable Lösungsvorschläge für deren Abbau unterbreitet. Der Schwerpunkt des Rundgangs liegt auf baulichen Aspekten und der Kommunikation in der Zahnarztpraxis.
„Die KZBV leistet mit diesem virtuellen Rundgang einen weiteren Beitrag dazu, das gesamtgesellschaftliche Thema Barrierearmut auch in Zahnarztpraxen weiter voranzubringen. Die Multimediaanwendung ist dabei nur ein Instrument in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die die Vertragszahnärzteschaft in diesem Bereich in den vergangenen Jahren ergriffen haben. Erklärtes Ziel unserer Aktivitäten ist es, allen Menschen so schnell wie möglich einen barrierearmen Zugang zu einer zahnmedizinischen Versorgung idealerweise in Wohnortnähe zu ermöglichen. Die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist und bleibt damit eines der wichtigsten politischen Ziele des zahnärztlichen Berufsstandes“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Anlässlich der Veröffentlichung des virtuellen Rundgangs erneuerte Eßer seine Forderung an die Krankenkassen, bei künftigen Diskussionen um die Honorierung zahnärztlicher Leistungen das Thema „Barrierearmut“ angemessen zu berücksichtigen.
„Das gilt besonders für die nachweislich hohen Investitionen in ältere Bestandspraxen. Die Bauordnungen der Länder sehen vor, dass Neubauten in der Regel ohnehin ohne Barrieren zugänglich sein müssen.“
Auch die Bundesregierung sei nach wie vor gefordert, zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um die möglichst flächendeckende Umsetzung von Barrierearmut in Zahnarztpraxen zu unterstützen. Staatlichen Angaben zufolge sind in Deutschland mehr als sieben Millionen Menschen schwerbehindert.
Fr. 19. Juli 2024
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