MÜNCHEN – Der FVDZ Bayern lehnt die Fortführung der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der vorliegenden Form ab. Sie sieht in der Reform klare Signale, die auf Budgetierung und Einheitsversicherung hinweisen und die Benachteiligung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte sowie der Patienten zur Folge hat.
Mit der Einführung des „robusten“ Einfachsatzes, mit Positiv- und Negativliste (deren Inhalte - noch - nicht bekannt sind) und mit hohen Hürden für die Abrechnung des neuen maximalen Steigerungssatzes (2,0-fach) zeichnet sich die EBM-isierung der GOÄ-Neu klar ab. Im Ergebnis werden die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und die Patienten die Verlierer der Reform sein.
Der FVDZ Bayern nimmt den offenen Brief der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an den Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zum Anlass, die bisher bekannten Inhalte der GOÄ-Reform aus Sicht der Zahnärzte erneut einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Grundsätzlich positiv sieht der FVDZ Bayern die geplante bessere Bewertung der sprechenden Medizin. Den neuen „robusten“ Einfachsatz mit den Einschränkungen für dessen Steigerung lehnt er jedoch ab. Aus Sicht des Verbandes werden vor allem Krankenhausabteilungen und große Praxisstrukturen über die finanziellen und personellen Ressourcen verfügen, um den hohen administrativen Aufwand für die Begründung bei Abrechnung des höheren 2,0-fachen Satzes leisten zu können. Was nicht auf der sog. Positivliste steht, muss gegenüber der Gemeinsamen Kommission (GeKo) aus Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe „objektiv“ nachprüfbar begründet werden. „Für die Einzelpraxen wird sich die GOÄ in der täglichen Abrechnung meist auf den Einfachsatz reduzieren, weil sie kaum in der Lage sein werden, den administrativen Aufwand zu leisten, um den höheren Steigerungssatz „objektiv“ nachprüfbar zu begründen oder gar eine Einzelfallentscheidung der Gemeinsamen Kommission (GeKo) herbeizuführen“, sagt Dr. Thomas Sommerer, 1. stv. Landesvorsitzender des FVDZ Bayern.
Dass künftig die Kostenerstatter in der Gemeinsamen Kommission über die Steigerung in der ärztlichen Gebührenordnung mitentscheiden werden, gleicht einer Zeitenwende und läutet für den FVDZ Bayern das Ende der privatärztlichen Gebührenordnung ein. Die GeKo wird die Weiterentwicklung und Anpassung der GOÄ übernehmen.
Wie viele Facharztverbände sieht auch der FVDZ Bayern in dieser Reform klare Signale, die auf Budgetierung und Einheitsversicherung hinweisen – und ganz klar auf die Benachteiligung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. „Hier müsste auch das bayerische Gesundheitsministerium zu Gunsten der Ärzte und Patienten aktiv werden. Denn diese GOÄ-Reform untergräbt die Förderprogramme für eine zukunftsfähige, flächendeckende ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Bayern“, ergänzt Dr. Herbert Bruckbauer, 2. stv. Landesvorsitzender.
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