MÜNSTER – Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Gehälter der Tarifgruppe I für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland in allen Berufsjahrgruppen um 100 Euro brutto. Auf diese Grundvergütungen gibt es für die höheren Tätigkeitsgruppen (TG) weiterhin prozentuale Aufschläge.
Diese betragen – je nach Qualifikation – 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 bzw. 30 Prozent in den TG II bis V. Eine weitere Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent tritt am 1. April 2016 in Kraft. Die aktuelle Gehaltstabelle beginnt somit in den ersten drei Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I mit 1.743 Euro und ab April 2016 mit 1.794 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.
Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) bereits am 9. Januar in Hamburg geeinigt. Bis zum 20. Februar – dem Ende der Erklärungsfrist – war von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden. Der neue Vergütungstarifvertrag sieht außerdem eine zweistufige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vor. Diese betragen ab 1. Januar 2015 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro, im zweiten 750 und im dritten 800 Euro monatlich. Ab 1. April 2016 sind es 750, 790 und 840 Euro.
Verhandelt wurde auch über den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Ab Januar 2015 beträgt dieser für Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden sowie für Auszubildende 45,00 Euro (bisher 30 Euro) und für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden/Woche 27,50 Euro (bisher 20 Euro). Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und Ressortleiterin Tarifpolitik erklärte zum Ergebnis: „Unser Ziel war es, die Basis zu stärken und die höheren Qualifikationen entsprechend zu honorieren. Das haben wir mit diesem Abschluss erreicht.
Gleichzeitig freut es uns, dass die Arbeitgeber unseren Forderungen bei der Altersversorgung vollumfänglich gefolgt sind. Wichtig war uns zudem, die Ausbildungsvergütungen so zu gestalten, dass der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r für die Schulabgänger von morgen wieder interessant wird.“ „Wir haben einen guten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen unserer Praxen an moderaten Kostensteigerungen und der wichtigen Steigerung der Attraktivität des Berufes der ZFA erreicht“, ergänzt Hans-Joachim Beier, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen. „Daher gehen wir von einer positiven Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet aus.“ Die Tarifverhandlungen waren bundesweit auch bei Kammern, die nicht in der Tarifgemeinschaft vertreten sind, auf großes Interesse gestoßen.
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