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BONN - Im Januar 2012 trat sie in Kraft, seitdem wird heftigst darüber dikutiert: die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Gestern nun hat die BDIZ EDI mithilfe der Kanzlei Ratajczak & Partner Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die „Nullnummer“ eingereicht.
Die vom BDIZ EDI initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 wurde gestern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Nach eineinhalb Jahren der Vorbereitung war es soweit: Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat die Kanzlei Ratajczak & Partner aus Sindelfingen beauftragt, am 7. November 2012 Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Da nur betroffene Zahnärzte beschwerdeberechtigt sind, treten folgende Kläger auf:
- Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI e.V. und Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)
- Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI und Direktor der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universität Köln
- Dr. Claus Durlak, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern im Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK)
- Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)
- Dr. Wilfried Forschner, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Tübingen
- Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD)
Hauptargumente des Klagevertreters, BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak von der Sindelfinger Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner, sind der Verstoß von § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) und der verfehlte Interessenausgleich zwischen Patient und Zahnarzt. Die Verfassungsklage des BDIZ EDI wird unterstützt vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), vom Landesverband der Kieferorthopäden in Bayern sowie von einer Vielzahl einzelner Zahnärzte.
Prof. Dr. Ratajczak: „Das Bundesverfassungsgericht wird unter anderem die so bisher noch nie zu entscheidende Frage beantworten, ob der Normgeber sich einfach durch Untätigbleiben aus der Verantwortung „stehlen“ kann: Nullnummer 1988 und Nullnummer 2012 beim Punktwert, der doch seit 1988 die Aufgabe übernehmen sollte, die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen. Darf der Verordnungsgeber eine Berufsgruppe, deren Honorierung er gesetzlich regelt, 46 Jahre lang ignorieren, ohne die Verfassung zu verletzen? Ich denke, nein, das darf er nicht!“
BDIZ EDI-Präsident Christian Berger sieht in der Nichtanpassung des Punktwertes einen gewichtigen Nachteil für Patienten. „Sehr viele Patienten haben Probleme bei der Erstattung und Einschränkungen durch ihre Krankenversicherung. Die Beihilfe erstattet oft nur bis zum 2,3-fachen Gebührensatz (durchschnittlicher Wert), darüber hinaus müssen die Versicherten selbst zahlen. Eine Erhöhung des Punktwertes würde den Erstattungsanteil erhöhen und den Eigenanteil senken.“
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