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MÜNCHEN – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml will die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern. Huml betonte anlässlich einer neuen Studie zu diesem Thema: „Die Lebensumstände älterer und insbesondere pflegebedürftiger Menschen müssen künftig auch bei der Zahngesundheit stärker als bisher berücksichtigt werden. Hier sind auch neue Wege erforderlich.“
Die vom bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium mit rund 50.000 Euro geförderte Studie befasst sich mit der ambulanten zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Unterfranken. Die Ministerin erläuterte: „Die Studie zeigt unter anderem, wie die Zahngesundheit von Pflegebedürftigen mit Hilfe von Zahnarzt-Hausbesuchen verbessert werden kann. Damit steigt die Lebensqualität deutlich. Denn es werden Schmerzen vermieden – und das Essen fällt mit gesunden Zähnen leichter. Außerdem bedeutet für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine häusliche zahnärztliche Behandlung weniger Stress.“
Huml ergänzte: „Ein Ziel unserer Studie war es auch zu zeigen, wie die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen praktisch umgesetzt werden kann. Das soll ein Anreiz für noch mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern sein, diesem Beispiel zu folgen und mehr Hausbesuche zu absolvieren. Dafür gibt es im Übrigen bei gesetzlich Versicherten, die auf Grund einer Pflegebedürftigkeit, einer Behinderung oder einer dauerhaften, erheblichen Einschränkung ihrer Alltagskompetenz eine Zahnarztpraxis nur mit hohem Aufwand aufsuchen könnten, eine zusätzliche Vergütung.“
Die Ministerin verwies auch auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Sie unterstrich: „Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen können ihren Zahnarzt häufig krankheitsbedingt nicht mehr regelmäßig aufsuchen. Auch für sie ist aber eine Kontrolle der Zahn- und Kiefergesundheit sehr wichtig. Auf diesen Bedarf müssen Zahnärzte künftig stärker reagieren.“
Die Studie hat den Titel „Mundgesundheit und Lebensqualität mobilitätsbeeinträchtiger betreuungsbedürftiger Menschen in häuslicher und stationärer Versorgung“. Sie wurde auch der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zur Verfügung gestellt.
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