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KÖLN – Für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte gelten ab jetzt einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten.
Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen
Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in einem neugefassten Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geeinigt. Die Regelungen sind zum 1. Juli in Kraft getreten.
Der neue BMV-Z ersetzt die bisher für die Bereiche der Primär- und Ersatzkassen unterschiedlich geregelten Bundesmantelverträge. Für die Vertragszahnärzteschaft bedeutet die Neufassung insbesondere gleiche Rechte und Pflichten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten – unabhängig davon, ob diese bei einer Primär- oder Ersatzkasse versichert sind.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit diesem grundlegend neu strukturierten Vertragswerk haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen verschiedene Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nachvollzogen. Der BMV-Z bildet damit wieder die aktuellen rechtlichen Erfordernisse ab. Solche Vereinbarungen sind für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung.“
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband: „Der nun klarer strukturierte Bundesmantelvertrag-Zahnärzte soll die Zusammenarbeit für Zahnarztpraxen, Kassen und Versicherte erleichtern. Wir erwarten keine größeren Umstellungsschwierigkeiten. Es gilt auch zukünftig, den BMV-Z auf aktuellem Stand zu halten, um die Anforderungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten reibungslos zu gestalten.“
Neben inhaltlichen Änderungen hat der Bundesmantelvertrag auch eine neue Struktur, die sowohl Vertragszahnärzten als auch der interessierten Öffentlichkeit einen leichteren Zugang zu Regelungsinhalten erlaubt. Mit themenbezogenen Abschnitten und dem separaten Anlagenteil ist damit ein umfassendes und transparentes Regelwerk entstanden, das im Zusammenspiel mit Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der Zulassungsverordnung für Zahnärzte und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das gesamte Spektrum der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Bundesebene abdeckt. Insbesondere die Anlagen enthalten in sich geschlossene vertragliche Vereinbarungen zu unterschiedlichen Regelungsgegenständen. Dazu zählen etwa die elektronische Abrechnung zahnärztlicher Leistungen oder das Gutachterwesen. Darüber hinaus wurden Formulare, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung verwendet werden einschließlich dazugehöriger Erläuterungen in einer eigenen Anlage zusammengefasst.
Hintergrund: Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte
Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte wird zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt und dient als Rechtgrundlage für die vertragszahnärztliche Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten. Der Vertrag regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zum Ablauf von Behandlungen. Er ist zudem die Basis für die so genannten Gesamtverträge, die zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und den Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt werden. Die jetzt erfolgte Zusammenführung der bisherigen Bundesmantelverträge ist Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, mit dem der GKV-Spitzenverband die Aufgaben und die Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen der bisherigen Spitzenverbände der Primär- und Ersatzkassen übernommen hat.
Der neue BMV-Z kann unter anderem auf der Website der KZBV oder auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.
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