BERLIN - Gestern fand im Bundestag die öffentliche Anhörung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz statt, mit dem auch eine unabhängige Patientenberatung als Regelleistung eingeführt werden soll.
Mit dem AMNOG-Gesetzgebungsvorhaben soll auch die Unabhängige Patientenberatung in Deutschland (UPD) zu einer Regelleistung für die Versicherten werden. Ab Januar 2011 werden Einrichtungen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung dauerhaft durch den GKV-Spitzenverband finanziert. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diesen überfälligen Schritt als Baustein zur Stärkung der Mündigkeit der Patienten, bedauert allerdings, dass die Finanzierung aus den Mitteln des GKV-Spitzenverbands erfolgen soll. Nach Auffassung von Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer „setzt eine unabhängige Beratung auch eine unabhängige Finanzierungsgrundlage voraus, beispielsweise aus Steuermitteln.“
Die BZÄK möchte eindringlich darauf hinweisen, die Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung nicht in Konkurrenz zu vorhandenen Beratungsstrukturen der Kammern zu stellen. Dr. Oesterreich hierzu: „Ziel muss es sein, dass sich der bei den einzelnen Beratungsträgern vorhandene Sachverstand zum Nutzen der Patienten ergänzt. Wir setzen daher klar auf unsere Kooperation mit dem zukünftigen Träger der Unabhängigen Patientenberatung.“ Die BZÄK und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland haben Ende Mai 2010 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Erfahrungen über die jeweilige Patientenberatungsarbeit auszutauschen. Damit sollen die vorhandenen Angebote – zum Nutzen der Ratsuchenden – verbessert werden.
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