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PKV-Vorstoß zur Öffnungsklausel zurückgewiesen

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel (Foto: BZÄK)
BZÄK

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Do. 17. Dezember 2009

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BERLIN – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert den PKV-Verbandsdirektor, der sich für eine Öffnungsklausel jeweils in einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einsetzt.

„Noch ehe die Beratungen um die neue GOZ begonnen haben, startet die PKV bereits eine neue Offensive in Richtung Öffnungsklausel“, kritisiert der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Das zeigt, wie tief dieses Kostendämpfungsinstrument in der Strategie der PKV verankert ist.“

Engel bezieht sich dabei auf ein aktuelles Interview mit dem Ärztenachrichtendienst (änd), in dem der Verbandsdirektor der Privaten Krankenversicherungen (PKV), Dr. Volker Leienbach, sich erneut vehement für eine Öffnungsklausel in einer neuen GOÄ und GOZ einsetzt. Die Sorge vieler Ärzte oder Zahnärzte, zwar eine angemessene neue GOÄ oder GOZ zu bekommen, aber über die Hintertür der Öffnungsklausel Dumpingpreise der Versicherer hinnehmen zu müssen, teilt Leienbach dabei nicht.

Demonstrativ trägt er Unverständnis darüber zur Schau, dass Ärzte und Zahnärzte diese „Freiheit“ außerhalb staatlicher Gebührenordnungen nicht nutzen wollten. Leienbach weiter: „Der Trend der Zeit ist auch, dass man das Thema Qualität besetzen muss. Die Versicherten erwarten das auch von uns. Wir haben auch die Kostenentwicklung in den Blick zu nehmen. Für all das brauchen wir ein Vertragsinstrumentarium.“

„Es ist ebenso entlarvend wie an der Wahrheit vorbeigehend, dass sich Qualität mit Kostendämpfung gleichsetzen lässt, wie es eine solche Antwort suggeriert“, kritisiert Engel und bekräftigt erneut das strikte Nein der BZÄK zum Thema Öffnungsklausel. Der PKV komme es offenbar darauf an, diesen unrechtmäßigen Eingriff in die Autonomiehoheit der Zahnärzteschaft möglichst früh als harmlosen Akt zu etablieren. Das werde man nicht zulassen, erklärt der BZÄK-Präsident.
 

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