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BERLIN – Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft lehnen die von der Privaten Krankenversicherung geforderte so genannte Öffnungsklausel ab, wie auf einer Pressekonferenz am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Auf der Pressekonferenz kündigten heute Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Bundesärztekammer (BÄK) und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) Widerstand gegen eine solche Klausel an, die zu Billigmedizin auf Kosten der Patienten führen würde. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Theodor Windhorst, BÄK-Vorstandsmitglied sowie Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus forderten die Bundesregierung auf, sich eindeutig und glaubwürdig gegen die Öffnungsklausel als „ernsthafte Gefährdung der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland“ auszusprechen.
Mit der so genannten Öffnungsklausel sollen ärztliche und zahnärztliche Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten abgerechnet werden. Die Private Krankenversicherung (PKV) will die Öffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) durchsetzen, um ein wirksames Mittel zur Patientensteuerung in den Händen zu halten. Insbesondere will sie laut den Vertreter auf der Pressekonferenz so ihre Gewinnmargen erhöhen. Die für die PKV elementaren Zukunftsfragen würden jedoch nicht thematisiert werden. Dazu zählen die vollständige Portabilität von Altersrückstellungen oder eine höhere Effizienz der Krankenversicherungsunternehmen, etwa durch Vermeidung exorbitant hoher Maklerprovisionen, kritisieren Patienten und Ärzte.
Um von ihren selbstverschuldeten Problemen abzulenken, treten die privaten Krankenversicherungen stattdessen mit irreführenden Parolen wie „echten Wettbewerb schaffen“ für die Öffnungsklausel ein, wie BZÄK, BÄK und DGVP urteilten.
„De facto wäre aber genau das Gegenteil der Fall“, so BZÄK-Präsident Dr. Engel, „die Umsetzung einer Öffnungsklausel, die letztendlich nichts anderes als eine Discountklausel sei, führe in der Realität zu einem ruinösem Preiswettbewerb zwischen den Medizinern, zu weniger Behandlungsqualität durch Kostendruck und einseitiger Abhängigkeit der vertraglich gebundenen Ärzte von der PKV.“ Und der DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus ergänzte: „Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte würden sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen.“
Ärztliche Gebührenordnungen sind vom deutschen Verordnungsgeber ganz bewusst installierte Absicherungen gegen Missbrauch von Marktmacht und für mehr Patientenschutz. „Die Öffnungsklausel aber hebelt diese Schutzfunktion der Gebührenordnungen aus. Discountklausel statt Öffnungsklausel wäre somit der treffendere Begriff für diese gesundheitspolitische Geisterfahrt der PKV, mit der sie viele Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf hohem Niveau ausschließen würde“, so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Windhorst. Gemeinsam müsse sachlich geprüft werden, wie durch Alternativlösungen freier Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsunternehmen und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten medizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können.
„Das Modell Öffnungsklausel wird längst nicht von allen Versicherungen getragen“, ergänzte Prof. Thomas Schlegel, Rechtsanwalt für Medizinrecht. „Es vergrößert nur die Marktmacht der großen Versicherungen, weil diese darüber Vorteile erlangen können und somit der Wettbewerb auf Seiten der PKVen verzerrt wird“, so Schlegel weiter.
Die Vertreter der deutschen Ärzteschaft und Zahnärzteschaft erklärten, dass sie die Umsetzung einer Öffnungsklausel im Rahmen der Gebührenordnungsnovellen nicht akzeptieren werden. BÄK und BZÄK seien bereit, die drohende „Discountklausel“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.
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