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„Über den Ausgang der juristischen Auseinandersetzung kann sich unsere Gesellschaft freuen.“: Diplom-Betriebswirt Friedrich Smaga, Leiter der Produktentwicklung bei indento, dem Anbieter des dent-net®-Netzwerkes (Foto: Imex Dental u. Technik GmbH)
 Imex Dental u. Technik GmbH

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Do. 15. April 2010

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ESSEN - Die indento GmbH, Betreiberin des dent-net®-Netzwerks, und die Mojo GmbH („2te-ZahnarztMeinung“) haben sich am 25.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Essen u. a. zur Frage der Zulässigkeit der Werbeaussage „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auf einen Vergleich geeinigt.

Indento hat sich gegenüber Mojo verpflichtet, künftig die Aussage „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ mit einem Fußnotenzusatz zu versehen, in dem Details dieses Angebots näher erläutert werden. Wenn klargestellt wird, dass das Angebot „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ nur bei den teilnehmenden Krankenkassen, einem 30%igen Krankenkassenbonus (10 Jahre ordnungsgemäß geführtes Bonusheft) und für die Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen gilt, sei diese Werbeaussage nicht zu beanstanden, so die Essener Richter. Künftig wird indento diese Hinweise in einem Fußnotenzusatz platzieren.

„Über den Ausgang der juristischen Auseinandersetzung kann sich unsere Gesellschaft freuen. Der vor dem Landgericht Essen erzielte Vergleich ermöglicht uns, auch weiterhin und noch transparenter den vielen interessierten Versicherten die Leistungen unseres dent-net®-Netzwerks näher zu bringen“, so Diplom- Betriebswirt Friedrich Smaga, Leiter der Produktentwicklung bei indento, dem Anbieter des dent-net®-Netzwerkes.

Studien und eine aktuelle Forsa-Umfrage belegen, dass bis zu drei Viertel der gesetzlich Kranken-versicherten ihr Bonusheft nutzen Nach Aussage der DAK, eine am dent-net®-Netzwerk teilnehmende Krankenkasse, kann sogar fast jeder zweite DAK-Versicherte, welcher Zahnersatz benötigt, auf einen 30%igen Krankenkassen- bonus aufgrund eines über 10 Jahre ordnungsgemäß geführten Bonushefts zurückgreifen und so im Falle von Regel-leistung das dent-net®-Angebot „zum Nulltarif“ in Anspruch nehmen Im Jahre 2009 erhielten 43% aller über das dent-net®- Netzwerk versorgten Kassenpatienten eine reine Regelleistung. Eine Irre- führung von Patienten sah das Gericht bei Verwendung von entsprechenden Erläuterungen nicht als gegeben an.

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