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Sachsen und Thüringen: Zahnärztliche Leistungen werden mehr vergütet

Die AOK PLUS honoriert zahnärztliche Leistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen und Thüringen.© Andrey_Popov - shutterstock.com
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Mo. 30. Dezember 2020

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BERLIN - Die AOK PLUS und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen haben in jetzt abgeschlossenen Verhandlungen eine Vergütungssteigerung für alle zahnärztlichen Leistungen ab dem 1. Januar 2020 vereinbart.

Der Abschluss sieht vor, dass die Punktwerte für das Jahr 2020 um 3,66 Prozent steigen. Das bedeutet eine voraussichtliche Ausgabensteigerung für zahnärztliche Leistungen um knapp 16 Millionen Euro für die AOK PLUS. Dieser Abschluss sichert flächendeckend eine zahnärztliche Versorgung auf gleichbleibend hohem Niveau für die 3,2 Millionen AOK PLUS Versicherten.

Für Leistungen zur Individualprophylaxe für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gibt es bereits seit dem Jahr 2018 eine gesonderte Vergütung. Dabei werden Erhebungen zum Gesundheitsstatus der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhaut und des Zahnersatzes erbracht, die zur Festlegung entsprechender zahnmedizinischer Maßnahmen führen. Im ersten Halbjahr 2019 konnten ca. 21.000 pflegebedürftige AOK PLUS-Versicherte in Sachsen und Thüringen diese Leistung in Anspruch nehmen.

Die Ausgaben dafür und für Maßnahmen, die zur Früherkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, werden im kommenden Jahr voraussichtlich zusätzlich 34,2 Millionen Euro betragen, also 1,8 Millionen Euro mehr als 2019.

KZV’n und AOK PLUS gehen gemeinsam davon aus, dass das erzielte Ergebnis die Vergütung der Zahnärzte in Sachsen und Thüringen angemessen sichert und ein sehr gutes Niveau im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellt.

Die AOK PLUS honoriert zahnärztliche Leistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen und Thüringen am höchsten und investiert bewusst in die regionalen zahnärztlichen Strukturen. Sie macht damit den Beruf des Zahnarztes in beiden Ländern attraktiv und nimmt so ihre Verantwortung für eine dauerhaft gesicherte wohnortnahe zahnärztliche Versorgung wahr.

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