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Schwangerschaftsrisiko Wurzelkanalbehandlung?

Schwangerschaft: Stellt eine Wurzelkanalbehandlung ein Risiko dar? © Syda Productions - Fotolia
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Do. 9. April 2015

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LEIPZIG – Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET) weist darauf hin, dass die Zahnbehandlung bei einer Schwangeren möglichst vermieden werden und nur bei akuten Schmerzen erfolgen sollte. Alle weiteren zahnärztlichen Behandlungen sollten nach Beendigung der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit erfolgen.

Auch während einer Schwangerschaft können akute Entzündungen der Pulpa auftreten oder chronische Infektionen plötzlich starke Beschwerden verursachen. Um eine Behandlung während der Schwangerschaft zu vermeiden, sollte bei bestehendem Kinderwunsch der Zustand der Zähne klinisch und röntgenologisch überprüft werden. So können bestehende kariöse Läsionen und Entzündungen an den Wurzelspitzen rechtzeitig erkannt und eine Behandlung vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Während der Schwangerschaft sollten nur unbedingt notwendige zahnärztliche Behandlungen durchgeführt werden. Besonders während des ersten Trimesters ist das Kind gefährdet und das Risiko einer Fehlgeburt erhöht. Außerdem kann es zu einer Schädigung des Fötus durch Röntgenstrahlen und verwendete Medikamente kommen.

Auch trotz vorheriger zahnärztlicher Untersuchung können spontan starke Zahnschmerzen während einer Schwangerschaft auftreten, die eine Wurzelkanalbehandlung unvermeidbar machen. Das Problem besteht darin, dass für eine suffiziente Wurzelkanalbehandlung das Anfertigen von Röntgenbildern ein wichtiger Schritt ist, um die Qualität der Wurzelkanalbehandlung abschließend beurteilen zu können.

Sollte eine Wurzelkanalbehandlung in der Schwangerschaft notwendig werden, wird empfohlen, diese während des 2. Trimesters durchzuführen. Zur Bestimmung der Arbeitslänge wird die Verwendung von Endometrie-Geräten empfohlen, um das Anfertigen von Röntgenbildern zu vermeiden. Die Wurzelkanäle können erweitert und anschließend eine medikamentöse Einlage in die Wurzelkanäle appliziert werden. So kann die Wurzelkanalfüllung für einige Zeit hinausgezögert und nach dem Ende der Schwangerschaft mit anschließender Röntgendiagnostik durchgeführt werden. Ebenfalls ist es sinnvoll, medikamentöse Einlagen, die Tetrazyklin enthalten, während der Schwangerschaft zu vermeiden. Zur Schmerzausschaltung ist eine Anästhesie auch während der Schwangerschaft möglich, ebenso kann Paracetamol zur Schmerzlinderung eingenommen werden. Eine Antibiotikagabe ist bei dringender Indikation möglich, allerdings sollten hier ebenfalls keine Tetrazykline verabreicht werden, da diese zu Zahnverfärbungen beim ungeborenen Kind führen können.

Prinzipiell ist eine Wurzelkanalbehandlung bei dringender Indikation auch während der Schwangerschaft möglich. Die DGET empfiehlt eine gründliche zahnärztliche Untersuchung vor einer Schwangerschaft, wodurch das Entstehen von Schmerzen während der Schwangerschaft in vielen Fällen vermieden werden kann. Alle zahnärztlichen Eingriffe und Medikamente sowie das Röntgen stellen ein Risiko für das Kind dar. Da das Anfertigen von Röntgenbildern wichtig ist für eine qualitativ hochwertige Wurzelkanalbehandlung, sollte die Wurzelfüllung erst nach Beendigung der Schwangerschaft erfolgen, wenn das Anfertigen von Röntgenbildern wieder möglich ist. Eine Beseitigung der Schmerzen ist durch eine ausreichende Desinfektion und Präparation der Wurzelkanäle jedoch in den meisten Fällen möglich.

Weiterführende Informationen: www.ErhalteDeinenZahn.de

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