MÜNCHEN – Das kurz vor Verabschiedung stehende „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) stellt nach Auffassung der bayerischen Zahnärzte die Grundsätze des deutschen Gesundheitssystems in Frage.
Zahnärzte in Bayern kritisieren staatliche Regulierung
So kritisiert der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB), Christian Berger, die massive Einschränkung des Gestaltungsspielraums der gewählten Organe durch den Bundesgesetzgeber.
Selbstverwaltung ist für die Demokratie von großer Bedeutung. Sie verkörpert das Teilhabe-Prinzip und stärkt bürgerschaftliches Engagement. Dies gelte für die kommunale Selbstverwaltung ebenso wie für die Selbstverwaltung der Freien Berufe. „Zunehmend erfahren wir jedoch, dass die Politik mit der Selbstverwaltung fremdelt. Erneut stellt die Europäische Kommission die Spielregeln der berufsständischen Selbstverwaltung in Frage und verlangt Deregulierung. Auf der anderen Seite sorgt der Bundesgesetzgeber für zusätzliche Regulierung, mit der die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Selbstverwaltung unter staatliche Kuratel gestellt werden. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einem staatlichen Gesundheitssystem, in dem Kontrolleure mehr zu sagen haben als Leistungsträger, die mit hohem Einsatz die flächendeckende Versorgung im Krankheitsfall sicherstellen.“
Der Vorstandsvorsitzende der KZVB, der zugleich auch Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) ist, beklagte das jüngste Maßnahmengesetz des Bundes, da es die vom Berufsstand gewählten Vertreter in den Organen der Körperschaften unter Generalverdacht stelle, ihrer Verantwortung nicht zu entsprechen. Es könne auch nicht angehen, dass wegen des Fehlverhaltens einiger Weniger ganze Berufsstände durch den Gesetzgeber „in Sippenhaft“ genommen werden. Die Selbstverwaltung verfüge über genügend Rückhalt bei den Berufsträgern, um Fehlentwicklungen und Fehlverhalten einzelner, z. B. durch Wahlen zu den Organen, abzustellen.
Anders als von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) behauptet, bringe das keinerlei Nutzen für den Patienten, sondern stärke lediglich den staatlichen und damit auch den politischen Einfluss auf die Selbstverwaltung. Bereits nach der bisherigen Rechtslage führen die zuständigen Ministerien die Rechtsaufsicht über die Körperschaften im Gesundheitswesen. Diese Rechtsaufsicht habe sich in der Vergangenheit - zumindest in Bayern - bewährt.
Berger wies zugleich darauf hin, dass Konflikte innerhalb der Berufsstände auch dadurch bedingt sind, dass die Politik durch eine Unterfinanzierung des Gesundheitswesens Verteilungskonflikte in der Selbstverwaltung auf die Berufsstände übertrage. „Diese Konflikte sind durch den staatlichen Eingriff in Satzungs- und Haushaltskompetenzen der demokratisch legitimierten Organe der gesetzlichen Körperschaften nicht zu lösen. Stärken müssen wir insbesondere das Ehrenamt in unseren Organisationen, nicht die staatliche Aufsicht,“ so der Sprecher der bayerischen Zahnärzte.
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst, bietet eine neutrale Patientenberatung an und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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