MÜNSTER/DÜSSELDORF - Zur Umsetzung des Medizinproduktegesetzes (MPG) in den Zahnarztpraxen Nordrhein-Westfalens haben das NRW-Gesundheitsministerium, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer Nordrhein eine neue Vereinbarung zu den Begehungen nach MPG ab dem
1. Juli 2010 bis Ende 2012 abgeschlossen.
Beide Zahnärztekammern betonen, dass diese Übereinkunft den Patientenschutz zur obersten Prämisse macht und gleichzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Entbürokratisierung sowie zur Stärkung der zahnärztlichen Selbstverwaltung darstellt. Die Kammerpräsidenten zeigen sich mit der Vereinbarung zufrieden.
Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: „Diese Übereinkunft war nicht selbstverständlich und konnte nur durch gemeinsame intensive Verhandlungen beider Zahnärztekammern erreicht werden. Die Vereinbarung beweist auch, dass die Kammern in der Gesundheitspolitik von Nordrhein-Westfalen großes Vertrauen genießen. Das ist wichtig und entscheidend für den Erfolg des aktiven Schutzes unserer Patienten.“
Die Präsidenten der beiden Zahnärztekammern legen besonderen Wert darauf, den Patientenschutz an die oberste Stelle in der Präambel des Vertrages zu setzen. Dr. Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein: „Patientenschutz ist und bleibt in den Zahnarztpraxen sehr hoch angesiedelt. Dem trägt die neue Übereinkunft Rechnung. Gleichzeitig wird mit dieser Vereinbarung erreicht, dass Praxen wieder mehr
Planungssicherheit bekommen.“
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