BOCHUM – Am 22. Juni 2022 ist das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Wesentliche Teile davon sind damit in Kraft getreten.
Artikel 1 enthält die Ergänzung im Einkommensteuergesetz (§3, 11b): Steuerfrei sind demnach "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 8, 11 oder Nummer 12 des Infektionsschutzgesetzes oder § 36 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes tätig sind." Dazu zählen Arzt- und Zahnarztpraxen.
Somit können die Arbeitgeber*innen in Arzt- und Zahnarztpraxen zusätzlich zum normalen Arbeitslohn in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 an ihre Arbeitnehmer*innen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise steuerfreie Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro auszahlen.
Dazu erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.:
"Wir appellieren an die ärztlichen und zahnärztlichen Arbeitgeber*innen, ihren Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten den steuerfreien Bonus zu zahlen und ihnen damit jene Anerkennung zu zeigen, die die Politik weiterhin vermissen lässt. Wir wissen, dass die Zuwendung freiwillig ist und die Gegenfinanzierung - anders als bei den Pflegekräften - fehlt. Unsere Kritik an der Regierung bleibt daher bestehen. Denn weiterhin herrscht eine große Ungleichbehandlung bei der Vergabe der Coronaboni. Weiterhin werden diejenigen nicht in ausreichendem Maße wertgeschätzt, die seit Beginn der Pandemie die medizinische und zahnmedizinische Betreuung der Bevölkerung unter schwierigsten Bedingungen aufrecht erhalten haben, die neben der normalen ambulanten Versorgung mehr als 90 Prozent aller COVID-19-Patienten versorgt und mehr als 90 Mio. Corona-Impfungen durchgeführt haben."
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