BERLIN/LEIPZIG – Verbandsvertreter kritisierten den Referentenentwurf für die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), der keine generelle Punktwertänderung vorsieht und nur wenige zahnärztliche Leistungen neu aufnimmt.
Zahnmedizinische Verbände stehen dem Referentenentwurf der GOZ ablehnend gegenüber. Am Dienstag, den 29. März, veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den Vorschlag. Allein der Verzicht auf die Öffnungsklausel, welche die Privaten Krankenversicherungen (PKV) forderten, begrüßten etwa die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundesahnärztekammer (BZÄK). „Das klare Nein des Bundesgesundheitsministeriums zur Öffnungsklausel wird ausdrücklich begrüßt, denn eine solche Klausel würde die Gebührenordnung insgesamt zur Makulatur machen“, so Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Alle Verbände – neben der KZBV und BZÄK meldeten sich auch der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und der Freie Verband der Verband in Bayern zu Wort – kritisierten, dass die Punktwerte kaum erhöht wurden. Insgesamt wird von einem sechsprozentigen Honorarzuwachs gerechnet und dieser Vorschlag des Gesundheitsministeriums nach einer „23 Jahre andauernden Nullrunde“ sei inakzeptabel, wie Dr. Janusz Rat von der KZVB urteilt. „Wenn das das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen sein soll, kann man nur noch den Kopf schütteln“, so der Verbandschef.
Wie die Bundeszahnärztekammer in einer Meldung schreibt, kam es zu keiner „generellen Punktwerterhöhung“, nur bei wenigen Leistungen seien die Punktzahlen „angeglichen“ worden. Einige Zahnarztleistungen wurden neu aufgenommen. Grundsätzlich sei aber die GOZ zu 75 Prozent unverändert geblieben, wie Dr. K. Ulrich Rubehn, Vorsitzender des GOZ-Senats bei der BZÄK, schon in einer Podiumsdiskussion während der Internationalen Dental-Schau (IDS) in der vergangenen Woche sagte. Die Kammer zeigte auch ihr Unbehagen mit dem Gesetzesvorschlag, der dem Fortschritt in der Zahnmedizin nicht gerecht werde. Der KZBV und die BZÄK wiesen darauf hin, dass nicht nur die Privatpatienten unter einer unzureichenden Gesetzesnovellierung zu leiden hätten. „Die Teilnahme an diesem wissenschaftlichen Fortschritt kann auch für gesetzlich Krankenversicherte nur über eine zeitgemäße GOZ abgesichert werden“, schreibt die KZBV in einer Mitteilung.
Ein bisschen Hoffnung scheint es dennoch für die Zahnärzte zu geben. Noch ist die neue GOZ nur ein Gesetzesentwurf, der auch den Bundesrat passieren müsse, worauf der BDK in seiner Positionierung zur GOZ verweist. Nach den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben Rot-Grün an Sitzen zugewonnen. Über eine Mehrheit verfügt aber weder eine schwarz-gelbe noch eine rot-grüne Koalition.
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