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DÜSSELDORF – Der aktuelle Referentenentwurf zur GOZ ist für Zahnärzte von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Bislang wurde publiziert, dass er für die Zahnärzte mit einem Plus von sechs Prozent verbunden sei. Die ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG (ZA) hat diese Aussage statistisch überprüft.
Von den Rechnungen, die die ZA 2010 online erreichten, wurden 300.000 Privatrechnungen als Datenbasis herangezogen. Sie wurden auf der Grundlage des Referentenentwurfs neu berechnet. Damit sind die ZA-Auswertungen aktueller und fußen auf einer dreimal größeren Datenmenge als die bisher vorliegenden Statistiken. Die Aussagekraft der ZA-Berechnungen ist daher sehr hoch.
Im Rahmen der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zur GOZ-Novellierung hat die ZA die Ergebnisse präsentiert: Beim Vergleich von GOZ88 und Referentenentwurf wurde zunächst jeweils der Faktor 2,3 zugrunde gelegt. Summiert über alle Leistungsbereiche ergibt sich ein moderater Honorarzuwachs von 3,2 Prozent.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll aber eben dieser Faktor von 2,3 in Zukunft Standard sein. Bei höheren Gebührensätzen gilt eine verschärfte Begründungspflicht. Damit wird die Möglichkeit, höhere Honorare zu erzielen, erschwert. Bei näherem Hinsehen sind dadurch Honorareinbußen zu erwarten: Vergleicht man das bisherige Durchschnittshonorar mit den künftigen Standardhonoraren, so ergibt sich ein Einkommensverlust von 4,5 Prozent.
Besonders ungünstig für die Zahnärzte wirken sich dabei die schlechten Bewertungen der Kompositrestaurationen aus. Sie liegen in dem Referentenentwurf (Nr. 2060, 2080, 2100, 2120) bis zu 46 Prozent unter den analog berechneten Inlaypositionen 215 bis 217 zum 2,3-fachen Satz.
Da diese Leistungen in den Praxen besonders häufig erbracht werden, ist der finanzielle Verlust entsprechend groß: Nach der ZA-Statistik waren über 90 Prozent der abgerechneten Inlaypositionen tatsächlich Kompositrestaurationen.
Fazit: Die aktuellen und statistisch gesicherten ZA-Daten zeigen, dass sich die postulierten sechs Prozent Honorarsteigerung nicht einstellen werden. Vielmehr ist mit einem Honorarverlust von 4,5 Prozent zu rechnen.
Dr. med. dent. Daniel von Lennep, Vorstand der ZA eG, erläutert die Ergebnisse: „Daraus ergibt sich angesichts von 23 Jahren Honorarstillstand eine große Spannweite für dringend erforderliche Nachbesserungen. Unsere Statistiken verschaffen den GOZ-Verhandlungsführern Munition für ihre Argumentation gegenüber dem Ministerium.“
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