KÖLN – Die Mitglieder des FVDZ Bayern sind mit ihrer Wahlanfechtung gescheitert. Fünf Jahre nach der Wahl zur Vertreterversammlung der KZVB muss sich noch immer die Justiz damit beschäftigen. Der Grund dafür: Drei Mitglieder des FVDZ Bayern hatten der KZVB Verstöße gegen die Neutralitätspflicht vorgeworfen und die Wahl angefochten. Am 17. Juni scheiterten sie mit ihrer Klage vor dem Landessozialgericht (LSG). Damit kann die jetzige VV ihre Arbeit bis zum Ende der Wahlperiode am 31. Dezember 2016 fortführen.
Kritisiert hatten die Kläger unter anderem, dass die KZVB ihre Mitglieder in ihren Publikationen und Rundschreiben über ihre Arbeit sowie die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen ausführlich informiert. „Ich habe mich seit Beginn meiner Amtszeit um größtmögliche Transparenz bei der Arbeit des Vorstands bemüht. Die bayerischen Vertragszahnärzte haben Anspruch darauf, zu erfahren, was ihre KZVB für sie erreicht hat. Deshalb hatte ich nie Verständnis für diese Klage“, so KZVB-Chef Dr. Janusz Rat.
Vor dem Landessozialgericht hatten bereits der Landeswahlausschuss der KZVB und das Sozialgericht München die Wahlanfechtung der drei FVDZ-Mitglieder zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landessozialgerichts ist endgültig, da eine Revision nicht zugelassen wurde.
„Ich bedauere, dass sich Sozialgerichte mit derart unsinnigen Klagen beschäftigen müssen, nur weil einige Kandidaten mit dem Wahlergebnis unzufrieden waren. Es gibt wirklich wichtigere Themen für den Berufsstand wie beispielsweise die Klage der AOK Bayern gegen das Landesschiedsamt“, kommentierte Rats Vorstandskollege Dr. Stefan Böhm die Entscheidung.
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