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Zahnärzte lehnen „Qualitäts-Ranking-Listen“ ab

Die „Agenda Qualitätsförderung“ für zahnmedizinische Versorgung wurde als Gegenposition entwickelt. © kmiragaya - Fotolia
Jürgen Pischel, Dental Tribune Germany

Jürgen Pischel, Dental Tribune Germany

Do. 16. Oktober 2014

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BERLIN – Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) hat seit seiner Gründung schon für allerhand Furore gesorgt, zuletzt mit dem Wunsch nach Herausgabe von „Qualitäts-Ranking-Listen“ von Zahnärzten in den verschiedenen zahnmedizinischen Versorgungsschwerpunkten. Sowohl KZBV als auch BZÄK lehnen diese kategorisch ab, da es keine einheitliche Standardqualität gäbe, die bei jedem Patienten identisch sei.

Erst Ende August war im Gemeinsamen Bundesausschuss von GKV und Ärzten wie Zahnärzten (GBA) die Gründung einer „Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ beschlossen worden. Die Stiftung wird Trägerin des gleichnamigen „Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG)“ sein.

Die KZBV ist im zukünftigen Vorstand mit einem Sitz vertreten, der BZÄK – in der Zahnärzteschaft für die Qualitätssicherung mitverantwortlich – wurde die Aufnahme in den Vorstand verweigert. Auf der Grundlage der Arbeiten des Qualitätssicherungs-Institutes (IQTiG) könnten, so aus dem GKV-Spitzenverband, „Maßnahmen ergriffen werden, um die in Deutschland ohnehin gute Behandlungsqualität weiter zu verbessern, noch vorhandene Schwachstellen zu erkennen und Qualitätsvergleiche zu ermöglichen.“ „Davon werden Versicherte und Patienten künftig profitieren“, so die GKVen.

Zwei Wochen nach Gründung des Qualitätssicherungsinstitutes im GBA meldete der GKV-Spitzenverband bereits ungeheuerliche „Wünsche“ an, so die Herausgabe von „Qualitäts-Ranking-Listen“ von Zahnärzten in den verschiedenen zahnmedizinischen Versorgungsschwerpunkten. Dazu sind aus Sicht der Kassenspitzen auch umfangreiche Datensammlungen für den Bereich der Zahnbehandlung erforderlich, die zufallsgesteuerten Stichprobenprüfungen durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen „sind durch Vollerhebung routinemäßig dokumentierter Versorgungsdaten zu ergänzen“. Konkrete Überprüfungen durch die KZVen „unter Mitwirkung des MDK können somit anlassbezogen aufgrund von Auffälligkeiten erfolgen“, heißt es.

Diese Daten sollten „auch anderen Organisationen wie Patientenvertretern, Portalen, Krankenkassen und Leistungserbringern“ für die „zielgruppenspezifische Aufarbeitung“ zur Auswertung und Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Die Kassen stellten diese Informationen ihren Versicherten „in möglichst laienverständlicher Form zur Verfügung, zum Beispiel in ihren bereits etablierten Suchportalen für Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte“.

Sofortiger Widerspruch kam vom Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer: „Aus Qualitätsberichten abgeleitete Rankings für den ambulanten Bereich lehnen wir aber entschieden ab! Für Versicherte haben solche Mogelpackungen mit Blick auf die tatsächliche Behandlungsqualität im klinischen Sinne praktisch keine Aussagekraft und damit auch keinen Mehrwert.“

Die BZÄK beklagt, dass mit dem Stichwort „Transparenz“ versucht werde, „das oft über Jahre aufgebaute Vertrauen der Patienten in ihren behandelnden Zahnarzt unnötig in Zweifel zu ziehen. Denn die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung kann nicht absolut im Sinne einer isolierten Betrachtung der Ergebnisqualität, sondern immer nur bezogen auf das erreichbare Optimum in der jeweiligen Patientensituation beurteilt werden. Es gibt keine Standardqualität, die bei jedem Patienten in identischer Art und Weise erreicht werden kann und somit als Basis von öffentlichen Rankings gelten könne.“

Agenda Qualitätsförderung

In der Zwischenzeit haben KZBV und BZÄK als Antwort und Gegenposition eine neue „Agenda Qualitätsförderung“ für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Zu den wichtigsten Zielen der Agenda zählt die kontinuierliche Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen sowie die Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität. „Die präventive Ausrichtung der Behandlung ist bei der Qualitätsförderung der Kernbeitrag zahnmedizinischen Handelns“, so die Maxime der BZÄK/KZBV-Agenda.

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