Mainz – Durch Kostendruck, Fachkräftemangel und überbordende Bürokratie arbeiten die Praxen am Limit. Massenweise Prüfanträge mit Regressforderungen der Krankenkassen erschweren die Arbeit zusätzlich.
Nicht selten sind die Anträge sogar fehlerhaft. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat nun ein Regress-Ranking veröffentlicht. Es zeigt, welche Krankenkassen den rheinland-pfälzischen Praxen zwischen Anfang Januar und Ende März 2025 besonders viel abverlangten.
In Rheinland-Pfalz und in den anderen Bundesländern sind Praxen zunehmend mit einer Flut von Prüfanträgen der Krankenkassen konfrontiert. Häufig geht es um niedrige Regresssummen mit einem Streitwert von unter 300 Euro. Rein faktisch rechnet sich der hohe zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Fälle weder für die Krankenkassen selbst noch für die Praxen. Unter www.kv-rlp.de/41106 auf ihrer Website führt die KV RLP die Top-10-Krankenkassen mit den meisten Prüfanträgen in Rheinland-Pfalz nun auf.
„Häufig enthalten die Prüfanträge auch inhaltliche Fehler. Für die verantwortlichen antragstellenden Krankenkassen folgen daraus keine Konsequenzen, sehr wohl aber für die betroffenen Praxen“, informiert der Vorstandsvorsitzende der KV RLP San.-Rat Dr. Peter Heinz. „Denn sie müssen aufwendig nachweisen, dass sie richtig abgerechnet bzw. verordnet haben. Tun sie das nicht, zum Beispiel aufgrund fehlender Zeit bzw. einer Kosten-Nutzen-Analyse, haben sie finanzielle Verluste.“ Es könne nicht sein, dass die Praxen wertvolle Zeit in Stellungnahmen und Widersprüche investieren müssten und damit unnötig belastet würden. „Mit Blick auf die sich zuspitzende Versorgungssituation darf diese Arbeitszeit nicht für eine Bürokratie vergeudet werden, die keinerlei positive Effekte hat“, betont San.-Rat Dr. Heinz. Am Ende leide die Patientenversorgung.
Bagatellgrenzen und Wirtschaftlichkeitsgebot auch für Krankenkassen gefordert
Daher hat die KV RLP vier Forderungen aufgestellt:
Bagatellgrenze für alle Prüfarten
Eine Bagatellgrenze in angemessener Höhe muss für alle Prüfarten eingeführt werden. Jedoch dürfen unwirtschaftliche Kleinstbeträge nicht in großen Sammelanträgen zusammengeführt werden.
Vertrauen in die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft
Die an vielen Stellen bestehende Misstrauenskultur gegenüber den Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten muss in die verdiente Vertrauenskultur umgewandelt werden. Politik und Krankenkassen müssen dabei vorangehen, die Gesetzgebung den Kulturwandel widerspiegeln.
Wirtschaftlichkeitsgebot auch für Krankenkassen
Die Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen per Gesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Dieses muss genauso für Krankenkassen gelten. Falsche und/oder unwirtschaftlich gestellte Prüfanträge widersprechen dem Gebot und müssen angemahnt werden. Für entstandene Aufwände bei falschen Prüfanträgen müssen Krankenkassen finanziell aufkommen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht als Selbstzweck
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein sinnvolles Instrument in begründeten Fällen. Sie soll dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Sie darf nicht den Zweck verfolgen, den Vorstand einer Krankenkasse oder einer Kassenärztlichen Vereinigung von der Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung auszuschließen. Vor diesem Hintergrund müssen die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden (§ 106 Abs. 4 SGB V).
Hintergrundinformation:
Grundlage für das Regress-Ranking sind Daten der KV RLP aus der Abrechnungsprüfung (§ 106d SGB V) und der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106b SGB V) ihrer Mitglieder. Die Reihenfolge ergibt sich aus der jeweiligen Summe aller im genannten Zeitraum bei der KV RLP eingegangenen Prüfanträge einer gesetzlichen Krankenkasse in den oben genannten Prüfarten. Es handelt sich um absolute Zahlen ohne Gewichtung nach Versichertenanzahl.
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