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Zahnmedizinische Versorgung in BW ist gut bis sehr gut

98 Prozent der Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg sind mit ihrem Zahnarzt zufrieden. © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com
KZV BW

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Do. 25. Oktober 2018

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STUTTGART – In diesem Jahr hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) erstmalig einen Versorgungsbericht herausgegeben.

Anspruch und Ziel dieser Publikation ist es, für die Zahnärzteschaft wie auch für die Öffentlichkeit Transparenz über die zahnmedizinische Versorgung in den einzelnen Landkreisen zu schaffen. Neben den regionalen Versorgungszahlen liegt der Fokus auf dem vielfältigen strukturellen Wandel, dem der Berufsstand in Baden-Württemberg unterworfen ist. Außerdem wird die Versorgungssituation für einzelne Zielgruppen wie Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche beleuchtet.

21 Mio. Behandlungssitzungen, insg. 6,54 Mio. behandelte GKV-Versicherte, ca. 7.900 Zahnärztinnen und Zahnärzte in 5.266 Zahnarztpraxen, ein Zahnarzt-Einwohner-Verhältnis von 1 zu 1.387 und dazu 98 Prozent der Patientinnen und Patienten, die mit ihrem Zahnarzt zufrieden sind – so stellt sich in wenigen Zahlen die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg dar. „Unser Bericht belegt, dass die Situation landesweit überwiegend gut bis sehr gut ist“, betont KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier. „Diese starken Strukturen auch unter veränderten Bedingungen auf Dauer zu erhalten und vorausschauend zu agieren, ist unsere zentrale Aufgabe als KZV.“

Zahngesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Zu den Schwerpunkten der zahnärztlichen Versorgung gehören auch die Förderung und der Erhalt der Zahngesundheit von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. „Gesunde Zähne bis ins hohe Alter bedeuten ein erhebliches Plus an individueller Lebensqualität“, betont Dr. Ute Maier. Die niedergelassenen Zahnärzte in Baden-Württemberg bieten hier spezielle Therapieangebote im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Maier: „Erreichen müssen wir diejenigen, die nur noch eingeschränkt mobil sind und die Zahnarztpraxis nicht mehr selbständig aufsuchen können.“ Die Zahnärzteschaft würdigt die bereits vom Gesetzgeber eingeführten Neuregelungen, die zusammen mit der Initiative und dem Engagement der Zahnärzte bei der sog. aufsuchenden Betreuung und den Kooperationsverträgen mit Pflegeheimen zu Versorgungsverbesserungen geführt haben. Maier: „Es müssen noch weitere Verbesserungen folgen, daher der Appell an die Politik: hier nicht lockerlassen, die Zahnärzte lassen auch nicht locker.“

Strukturwandel in der Zahnmedizin

In der Zahnmedizin ist der Strukturwandel in vollem Gang, Stichworte sind: Niederlassung oder Anstellung, Wandel in Bezug auf das Verhältnis von (immer mehr) Zahnärztinnen zu (immer weniger) Zahnärzten, Veränderung der Praxisstrukturen sowie die Vereinbarkeit von Praxis und Familie. Der Versorgungsbericht liefert hierzu vielfältige Informationen und Analysen.

Patientenbefragung und Patientenzufriedenheit

Wie wird die Versorgungssituation von den Patientinnen und Patienten selbst wahrgenommen? Wie zufrieden sind sie mit der Leistung ihres Zahnarztes? Um Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen zu bekommen, hat die KZV BW im Mai 2018 eine repräsentative Patientenbefragung von einem renommierten Meinungsforschungsinstitut durchführen lassen.

Hier die wesentlichen Ergebnisse: Die Menschen in Baden-Württemberg stufen ihre eigene Zahngesundheit zu fast 90 Prozent als sehr gut oder gut ein. Die wohnortnahe Versorgung wird weitgehend positiv eingeschätzt, eine große Mehrheit ist mit der Anzahl der Praxen in Wohnortnähe zufrieden – auch im ländlichen Raum. Zufrieden bis äußerst zufrieden mit ihrer Zahnärztin und ihrem Zahnarzt sind 98 % der Befragten. Die Patientinnen und Patienten bestätigen das hohe Maß an Empathie in Verbindung mit fachlicher Kompetenz, das sie bei ihrer Zahnärztin und ihrem Zahnarzt erfahren. Außerdem sind keine nennenswerten Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten festzustellen, auch nicht bei der Terminvergabe oder den Wartezeiten in den Praxen.

Weitere Ergebnisse sind im Versorgungsbericht und in der Zusammenstellung zur Patientenbefragung aufgeführt und erläutert.

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