DT News - Germany - Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige

Search Dental Tribune

Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige können dank der neuen Position im Leistungskatalog nun deutlich einfacher daheim versorgt werden. © Monkey Business Images - Shutterstock.com
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Mo. 1. April 2013

Speichern

KÖLN - Die zahnmedizinische Versorgung von pflegebürftigen Patienten und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird seit dem 1. April deutlich verbessert. Dank einer neuen Position im Leistungskatalog der GKV können Zahnärzte künftig Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in stationärer und häuslicher Umgebung wesentlich einfacher als zuvor betreuen.

Deutschland gilt heute als das Altenheim Europas. Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes sind 20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Das ist ein Höchstwert innerhalb der EU. Mit einer alternden Bevölkerung geht auch ein höherer Pflegebedarf einher. Für 2009 weist das Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5 Millionen Menschen in häuslicher Pflege.

„Die Neuregelung ist eine Verbesserung für alle Versicherten, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können“, lobt Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die im Dezember 2012 mit dem GKV-Spitzenverband getroffene Vereinbarung. „Eine Versorgungslücke wurde erkannt und geschlossen“, so Eßer weiter.

Grundsätzlich basiert der Leistungskatalog darauf, dass erwachsene Patienten eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine Zahnarztpraxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren können.

„Diese Grundannahmen treffen auf Pflegebedüftige und Menschen mit Behinderungen meist nicht zu. Ausgerechnet die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft fielen deshalb bisher durch das Versorgungsraster“, beschreibt Eßer die nun geschlossene Versorgungslücke. „Mit der Neuregelung machen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention.“ Mit der Konvention haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass Gesundheitsversorgung für alle Menschen unabhängig von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard erfolgen soll.

To post a reply please login or register
advertisement
advertisement