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Zeit für Forderungen - die Bundestagswahl steht vor der Tür

Eine wohnortnahe Versorgung ist insbesondere für die stetig älter werdende Bevölkerung wichtig (Foto: Erwin Wodicka ).
Pressemitteilung Zahnärzte für Niedersachsen e.V.

Pressemitteilung Zahnärzte für Niedersachsen e.V.

Do. 20. August 2009

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WIETZE – Der Verein Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) stellt kurz vor der Bundestagswahl Forderungen an die Politiker. Die Forderungen beziehen sich etwa auf die Budgetierung, eine wohnortnahe Versorgung und die GOZ.

Freie Arztpraxis und freie Arztwahl

• Die niedersächsischen Zahnärzte fordern den Erhalt und den Ausbau freiberuflich geführter unabhängiger Praxen und die freie Arztwahl durch die Bürger. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Bürger langfristig auf dem bisherigen hohen Niveau sichergestellt werden.

Abschaffung der Budgetierung

• Wir fordern die Abschaffung von Budgetierungen, in deren Folge Zahnärzte Leistungen erbringen, die sie am Ende nicht bezahlt bekommen. Kosten für Personal und notwendige Investitionen für eine fortschrittsorientierte Medizin müssen – wie in jedem mittelständischen Betrieb – kalkulierbar bleiben. Budgets führen zu einer schleichenden Entwertung ärztlicher Leistungen und zur Mangelmedizin.

Keine Planwirtschaft im Gesundheitssystem

• Eine planwirtschaftliche und staatliche gelenkte Entwicklung führt zwangsläufig zu mehr Bürokratie und Fortschrittsfeindlichkeit und damit zu Leistungsbeschränkungen für die Patienten. Eine Staatsmedizin führt zu Rückschritt, wie er aus DDR-Zeiten bekannt ist. Wir Zahnärzte fordern weiterhin Vertrags- und Gestaltungskompetenz auf Landesebene und lehnen eine zentralistische Lenkung ab. Nur so können die Besonderheiten des Bundeslandes und seiner Bürger berücksichtigt werden.

Keine Kapitalgesellschaften und Callcenter, statt dessen wohnortnahe Versorgung der Patienten durch freie Zahnarzt- und Arztpraxen

• Eine Kommerzialisierung durch ausschließlich gewinnorientierte Kapitalgesellschaften und Kettenpraxen bei gleichzeitiger Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung durch Haus- und Facharztpraxen ist nicht im Sinn der Bevölkerung. Eine wohnortnahe Versorgung ist insbesondere für die stetig älter werdende Bevölkerung wichtig. Eine ersatzweise dezentrale Versorgung von Patienten durch Krankenschwestern oder halbakademische Assistenzberufe an Stelle von Ärzten spart Geld, bedeutet aber einen Verlust an Sicherheit und ist daher abzulehnen. Ebenso bedeutet der von der Bundesgesundheitsministerin ins Gespräch gebrachte Betrieb dezentraler Dependancen von Versorgungszentren oder Polikliniken durch tageweise wechselnde „wandernde“ Ärzte für die Patienten eine unzumutbare Belastung.
 

Erhalt der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung ohne Verlust zahnärztlicher Leistungsfähigkeit

• Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer kollektiven Vertragsstrukturen bisher eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patienten sichergestellt. Selektivverträge zwischen Konzernen, Krankenkassenverbänden auf der einen Seite und einzelnen Zahnarzt- und Arztgruppen oder Zahnärzten und Ärzten auf der anderen Seite führen zwangsläufig zu Knebelverträgen, bei dem der möglichst „billige“ Einkauf von ärztlichen Leistungen im Vordergrund steht. Das führt letztlich zu einer Zuteilungsmedizin, die die Bevölkerung ablehnt. Der Erhalt der zahnärztlichen und ärztlichen Körperschaften als Bindeglied zwischen Zahnärzten, Politik und Bevölkerung hat sich bewährt. Oft wird auch vergessen, dass alle Leistungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen von den Zahnärzten selbst bezahlt werden und nicht von Patienten oder Krankenkassen. Dabei kommen die KZVen mit Verwaltungskosten aus, die weit unter denen staatlicher Einrichtungen liegen.

Gebührenordnung für Zahnärzte seit 21 Jahren nicht angepasst!

• Zahnärzte müssen mit einer seit 21 Jahren unveränderten und nicht angepassten Gebührenordnung auskommen. Die niedersächsischen Zahnärzte fordern daher eine Anpassung der Gebührenordnung an die Kostenentwicklung der letzten Jahrzehnte und zugleich einen Leistungskatalog auf dem Boden neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin.

Zahnärzte lehnen die elektronische Gesundheitskarte ab

• Die niedersächsischen Zahnärzte lehnen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte als Ausdruck der Datensammelwut des Gesundheitsministeriums ab. Bei immensen Kosten für Versicherte und Ärzte dient die Datensammlung in erster Linie der Erfassung der Leistungen, die der Bürger in Anspruch nimmt. Auch ein Zentralserver ist letztlich nicht sicher vor Zugriffen durch Unbefugte und Missbrauch der Daten.
 

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