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11. Deutscher Medizinrechtstag

Stiftung Gesundheit, Medizinrechtsanwälte e.V.

Stiftung Gesundheit, Medizinrechtsanwälte e.V.

Do. 12. August 2010

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LUEBECK/HAMBURG – Jährlich veranstaltet der Medizinrechtsanwälte e.V. zusammen mit der Stiftung Gesundheit den Deutschen Medizinrechtstag, ein Symposium von Medizinrechts-Anwälten und Ärzten. Am 17. und 18. September 2010 findet in Göttingen der 11. Deutsche Medizinrechtstag unter dem Motto „Medizin in der Zwangsjacke: Dokumentation - Regelleistungsvolumina – Haftung“ statt.

Ärzte müssen im Zweifelsfall beweisen können, dass sie Patienten über Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten aber unterschiedliche Risiken aufgeklärt haben. Können sie das nicht, liegt keine gültige Einwilligung der Patienten in einen medizinischen Eingriff vor. Damit kommt grundsätzlich die Haftung der Ärzte für den Eingriff und seine Folgen in Betracht.

„Schon frühzeitig, das heißt ab dem ersten Gespräch mit den Patienten, sollten Ärzte daher sorgfältig in ihren Behandlungsunterlagen dokumentieren, dass sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt haben“, sagt Matthias Hein, Fachanwalt für Medizinrecht aus Leipzig. „In der Praxis halten sich Ärzte hierbei oft zu knapp.“ Anders als etwa bei der Risikoaufklärung für operative Eingriffe, die durch vorgefertigte Bögen meist sehr umfassend geschieht.

Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik werden auf dem diesjährigen Medizinrechtstag u.a. Themen wie Regelleistungsvolumen (Rechtsprechung, Praxis, Fallbeispiele), Medizinproduktehaftung und Dokumentation - Software – Haftung in Klinik, Praxis und sektorenübergreifender Versorgung.

Programm und Anmeldeunterlagen sowie Vorträge aus den vergangenen Jahren steht zum download bereit unter: www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag.
 

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