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25.000 Zahnärzte laut BZÄK bereits mit eHBA

Zahnarztpraxen müssen bis 01. Juli nachweisen, dass ihre Praxis "ePA-ready" ist. © Ilya Lukichev - Shutterstock.com
Klartext der Bundeszahnärztekammer 02/2021

Klartext der Bundeszahnärztekammer 02/2021

Mi. 24. März 2021

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BERLIN - Etwa 20.000 Zahnärzte besitzen einen eZahnarztausweis, zusammen mit den Besitzern der Vorläuferkarte ZOD sind etwa 25.000 Zahnärzte mit einem eHBA versorgt. Zum 01. Juli müssen Zahnärzte gegenüber ihrer KZV nachweisen, dass ihre Praxis "ePA-ready" ist.

Dazu gehört formal auch ein eZahnarztausweis je Praxis. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt daher, soweit noch nicht vorhanden, schnellstmöglich einen eZahnarztausweis zu bestellen. Für den Bestellvorgang sollten 8 Wochen eingeplant werden.

Mehr Infos unter: www.bzaek.de/recht/telematik.html

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