FRANKFURT AM MAIN - Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) informieren alle Zahnärzte und zahntechnischen Laboratorien.
Der Gesetzgeber hat bereits 2004 mit dem § 295 Abs. 2 SGB V die KZVen verpflichtet, gegenüber den Krankenkassen papierlos abzurechnen. In der Folge regelt § 295 Abs. 4 SGB V, dass die Zahnärzte gegenüber ihrer KZV ebenso papierlos abrechnen müssen. Mit dem Datenträgeraustausch-Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom 01.07.2010 wurde dieses Gesetz umgesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben und die darauf beruhenden vertraglichen Lösungen ermöglichen neue Wege hin zu einer Zukunft ohne Medienbrüche, die sich Zahnärzte, Laboratorien und KZVen im Abrechnungsgeschehen zunutze machen können.
Aufgrund der genannten Regelungen müssen die Zahnärzte ab dem 01.01.2012 ihre Abrechnungen der KZV komplett elektronisch übermitteln. Dies bedeutet für den Zahnarzt gleichzeitig, dass er auch die in den Laborrechnungen enthaltenen Material- und Laborkosten als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch an die KZV übermitteln muss.
Das zahntechnische Labor liefert heute dem Zahnarzt in aller Regel die Einzelrechnung in gedruckter Form. Für den Zahnarzt, der ab 01.01.2012 seine Abrechnungsdaten an die KZV elektronisch als Datensatz zu übermitteln hat, würde daher ein Medienbruch entstehen, der mit zusätzlichem Aufwand zur Erfassung der Labordaten einhergehen und eine erhebliche Fehleranfälligkeit mit sich bringen würde. Um dies zu vermeiden können und sollen der Zahnarzt und das gewerbliche Labor vereinbaren, dass das Labor ergänzend zur Lieferung der Originalrechnung in gedruckter Form die erforderlichen Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Hierzu haben die KZBV und der VDZI in den letzten Wochen Gespräche geführt und für eine solche elektronische Übermittlung abrechnungsrelevanter zahntechnischer Daten zwischen Labor und Zahnarzt eine inhaltliche Datensatzbeschreibung im XML-Format abgestimmt.
Über die konkrete Vorgehensweise und daraus folgende Anforderungen für das zahntechnische Labor und den Zahnarzt werden die Beteiligten in den jeweiligen weiteren Rundschreiben der KZBV und des VDZI rechtzeitig informiert werden.
Weiter Information unter www.vdzi.de
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