Berlin – Heute startet die Nutzung der elektronischen Patientenakte – ePA für alle – flächendeckend, überall in Deutschland. Eine Verpflichtung zur ePA-Nutzung in den Praxen und medizinischen Einrichtungen besteht ab Oktober 2025.
„Nach dem ganzen Hin und Her um die ePA in den vergangenen Wochen gibt es nun immerhin etwas mehr Klarheit und einen Fahrplan, an dem man sich entlanghangeln kann“, sagt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl, zum ePA-Start.
Ausgesprochen kritisch sieht Öttl jedoch, dass die Nicht-Nutzung der ePA ab Anfang 2026 sanktioniert werden könne. Die möglichen Sanktionen waren mit dem Digitalgesetz in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen worden: Allen, die in ihrem Praxisverwaltungssystem zum Stichtag kein Modul für die ePA-Nutzung installiert haben, drohen Honorarkürzungen. Auch der neue Koalitionsvertrag sieht Strafen vor. Sanktionen halte der FVDZ in keinem Fall für ein angemessenes politisches Mittel im Gesundheitswesen, betont Öttl. Ein funktionierendes, nutzbringendes System sei viel überzeugender als jede Sanktion. „Leider gibt es das nicht, und es besteht immer noch das Problem, dass nicht alle PVS-Hersteller das entsprechende Modul überhaupt liefern können“, macht der FVDZ-Bundesvorsitzende deutlich. Völlig unklar sei nach den zu wenigen Erfahrungen aus den Testregionen der ePA, wie und ob das System unter „Volllast“ überhaupt laufe. „Wir befürchten, dass ganz viel Behandlungszeit für die Patienten verloren geht, weil uns die ‚Kinderkrankheiten‘ des Systems in die Praxen getragen werden“, kritisiert Öttl. Auch die Suche von Daten in der ePA sei mit hohem Zeitaufwand verbunden, solange es weder Volltextsuche noch strukturierte Daten gebe.
Der für Digitales zuständige Bundesvorstand, Dr. Kai-Peter Zimmermann, mahnt ebenfalls zur Vorsicht mit der ePA. „Nach wie vor herrscht Unklarheit, was den Schutz der Gesundheitsdaten unserer Patienten angeht. Die Lücken, die der Chaos Computer Club aufgedeckt hat, sind noch nicht umfassend und überzeugend geschlossen“, betont Zimmermann. Die Patientinnen und Patienten seien zudem oft nur unzureichend über die Funktionen der ePA und ihre Rechte – auch die zum Widerspruch – aufgeklärt worden. Die oft grundlegenden Fragen könnten nicht in den Praxen beantwortet werden, sondern die Krankenkassen seien verpflichtet, die Patientinnen und Patienten umfassend und neutral zu informieren. „Da besteht immer noch Nachholbedarf. Die Informationen können wir nicht im laufenden Praxisbetrieb individuell liefern.“ Ein stufenweiser Rollout der ePA sei durchaus zu befürworten, sagt Zimmermann, „aber nur, wenn die Parameter wie Datensicherheit, Datenschutz und Freiwilligkeit stimmen“. Da müsse im nächsten halben Jahr noch einiges geschehen, um im „Hochlaufen der ePA“, wie Minister Lauterbach es nannte, nicht ins Stolpern zu geraten.
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