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Telematikinfrastruktur auch für Dentallabore

Der elektronische Informationsaustausch wird im Zusammenhang mit der Erbringung zahntechnischer Leistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. © lucadp - Shutterstock.com
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Mo. 27. Juni 2022

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BERLIN – Bisher senden Zahntechniker die Rechnungsdaten mittels einer XML-Datei an den Zahnarzt. Ab Mitte 2024 soll das Dentallabor laut Gesetzgeber in die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen eingebunden und damit die Datensicherheit erhöht werden. Grundlage ist das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“, das im Juni 2021 in Kraft trat.

Mit dem Gesetz werden Berufsgruppen des Gesundheitswesens wie die Zahntechnik an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Der Paragraf 88 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) wurde, wie vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen in Stellungnahmen vorgeschlagen, um eine entsprechende Regelungskompetenz zum digitalen Datenaustausch ergänzt. Der Gesetzgeber hat den VDZI verpflichtet, mit dem GKV-Spitzenverband eine vertragliche Vereinbarung über Art und Inhalt des Datenaustausches und ebenfalls bis 2024 eine Vereinbarung über eine Kostenerstattung an die Betriebe abzuschließen. Die Regelung ermöglicht, dass die Vereinbarungspartner auch die Inhalte und die Form der elektronischen Kommunikation bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen vereinbaren. Mit dieser Möglichkeit wird auch der elektronische Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Erbringung zahntechnischer Leistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

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