BERLIN – Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die Verbesserungen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Hausärzten in Aussicht gestellt hat. Sie stellt aber auch klar: Budgets müssen in allen Bereichen des Gesundheitswesens abgeschafft werden.
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:
„Dieses leistungsfeindliche und planwirtschaftliche Steuerungsinstrument wurde vor 30 Jahren vom damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer eingeführt und seitdem immer wieder aus der politischen Mottenkiste geholt. Jedem Politiker muss einleuchten, dass es für begrenzte Mittel nur begrenzte Leistungen geben kann. Die Rationierung von Leistungen für gesetzlich Versicherte ist im deutschen Gesundheitswesen längst traurige Realität, auch wenn Karl Lauterbach das nicht wahrhaben will.“
Dr. Marion Teichmann, stv. Vorsitzende des Vorstands der KZVB:
„Wir stehen aktuell an einem Scheideweg. In den kommenden fünf Jahren wird ein Viertel der niedergelassenen Zahnärzte das Ruhestandsalter erreichen. Niederlassungswilliger Nachwuchs ist kaum in Sicht. Die Budgetierung ist dafür mitverantwortlich. Für das Jahr 2023 muss die KZVB einen zweistelligen Millionenbetrag an eine große Krankenkasse zurückzahlen. Dieses Geld wird den Zahnärzten für Leistungen abgezogen, die sie bereits erbracht haben. Für viele jüngere Kollegen, die ihre Praxen noch nicht abbezahlt haben, ist das existenzgefährdend.“
Dr. Jens Kober, Mitglied des Vorstands der KZVB:
„Wenn die Budgetierung nicht umgehend abgeschafft wird, verschärft das nicht nur die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Es wird zu einem Praxissterben im ländlichen Raum kommen. Weite Wege und lange Wartezeiten für einen Zahnarzttermin, wie man das bislang nur aus Ländern mit staatlichen Gesundheitssystemen kennt, werden für viele Patienten zur Normalität werden. Hauptleidtragende dieser Entwicklung sind ältere und immobile Patienten, die sich nicht einfach ins Auto setzen können, wenn sie Zahnschmerzen haben.“
Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen stellen der KZVB aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Gesamtbudget zur Verfügung. Reicht dieses Geld nicht aus, um alle erbrachten Behandlungen mit dem vertraglich vereinbarten Punktwert zu vergüten, muss die KZVB die Honorare der Zahnärzte rückwirkend entsprechend kürzen.
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