Bonn – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen neuen Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) vorgelegt.
Die seit Oktober 2020 geltende Approbationsordnung weist nach ersten Erfahrungen von Ländern und Verbänden Mängel auf, insbesondere bezüglich des Umfangs und der Prüfungsdauer der Zahnärztlichen Prüfung, welche Herausforderungen für Studierende und Prüfende darstellt.
Mit den geplanten Änderungen soll dabei nicht nur die generelle Prüfungssituation für Zahnmedizinstudierende erleichtert, sondern auch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Damit diese Ziele erreicht werden, sind in der Verordnung folgende Lösungen festgehalten worden:
Anpassungen der ZApprO im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sowie auch Änderungen für den Zweiten und Dritten Abschnitt für eine erleichterte Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungselemente. Dazu zählen im Detail:
- Nicht bestandene Prüfungen in einzelnen Fächern oder Fächergruppen können separat wiederholt werden. - Prüfungszeiträume werden verlängert.
- Abänderungen für die Bewertung sowie Notenbildung werden getroffen.
- Anforderungen an die Qualifikation der Prüfer werden angepasst.
- Neustrukturierung des Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung durch eine Zusammenfassung in sieben Einzelprüfungen zu drei Fächergruppen und einem Fach sowie einer angepassten Prüfungsdauer.
- Für den Zweiten und Dritten Abschnitt soll die Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungselemente erleichtert, die Dauer der praktischen Prüfungstage und die Anwesenheitspflicht der Prüfer spezifiziert, die Dauer der mündlichen Prüfungsgespräche optimiert und das Bestehen eines Fachs bzw. einer Fächergruppe fortan voraussetzen, dass sowohl die praktische als auch die mündliche Prüfung bestanden werden.
- Öffnung der ZApprO für einen digitalen Vollzug – dies beinhaltet die Abschaffung der Schriftformerfordernisse und Zulassung der elektronischen Form sowie der elektronischen Signatur.
Diese festgelegten Anpassungen werden in der Verordnung als notwendig herausgestellt, um die Durchführung der Zahnärztlichen Prüfungen praxisgerecht zu gewährleisten und Regelungslücken zu schließen. Ab dem 1. Dezember 2024 tritt Artikel 1, die Vierte Änderung der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, in Kraft. Dies gewährt den Hochschulen als auch Ländern genügend Zeit für die Umsetzung der Änderungen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
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