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MÜNCHEN – Wichtiger Beitrag für den Erhalt der wohnortnahen Versorgung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche Versorgungszentren (Z-MVZ) im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Der Bundestag hat beschlossen, dass Z-MVZ in ausreichend versorgten Gebieten maximal einen Marktanteil von zehn Prozent haben dürfen und ist damit einer Forderung der zahnärztlichen Körperschaften nachgekommen.
Seit der Einführung sogenannter fachgruppengleicher MVZ im Jahr 2015 kam es in der Zahnmedizin zu einem enormen Konzentrationsprozess. In jüngster Zeit stiegen verstärkt internationale Finanzinvestoren in die zahnmedizinische Versorgung ein, indem sie in großem Stil Einzelpraxen aufkauften. Rund 700 Z-MVZ waren Anfang des Jahres bundesweit zugelassen. Mehr als 80 Prozent davon haben nach Recherchen der Bundes-KZV ihren Sitz in städtischen Ballungsräumen. „Ohne die nun eingeführten Beschränkungen für Z-MVZ wäre es mittelfristig zu einer Verschlechterung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung gekommen. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern ist es wichtig, dass alle Patienten einen Zahnarzt in ihrer Nähe haben“, betont Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die KZVB auch die Abschaffung der sogenannten Degression im TSVG. Bislang mussten Praxen, die überdurchschnittlich viele Patienten versorgen, mit Honorarkürzungen rechnen. Dieses planwirtschaftliche Steuerungsinstrument wird nun abgeschafft.
„Das neue Gesetz ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt des hohen Versorgungsniveaus in Bayern. Es führt zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Praxen in allen Regionen des Freistaats. Davon profitieren sowohl die Zahnärzte als auch die Patienten“, betont Berger. Die KZVB bedankt sich ausdrücklich bei den politisch Verantwortlichen in Bayern, allen voran Gesundheitsministerin Melanie Huml, die sich von Anfang an für Änderungen bei der Zulassung von Z-MVZ eingesetzt haben.
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