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Barmer GEK beschränkt PZR-Zuschuss – Rüge vom FVDZ

Der FVDZ rügt die Beschränkung der PZR-Förderung durch die BARMER GEK. © Kzenon - Fotolia
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Do. 9. Oktober 2014

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BERLIN – Gesetzliche Krankenkassen können in ihren Satzungen die Bezuschussung zusätzlicher Leistungen außerhalb des Leistungskataloges der GKV im Bereich der zahnärztlichen Behandlung vorsehen. Mitglieder der Barmer GEK haben den FVDZ darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Zuschuss neuerdings nicht mehr für jede PZR gewährt wird.

Gesetzliche Krankenkassen können nach § 11 Abs. 6 SGB V in ihren Satzungen die Bezuschussung zusätzlicher Leistungen außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich der zahnärztlichen Behandlung vorsehen. Die BARMER GEK hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und bietet ihren Versicherten einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 20,00 Euro pro Kalenderjahr an. Mitglieder der Barmer GEK haben den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Zuschuss neuerdings nicht mehr für jede PZR gewährt wird. Vielmehr werden nur noch Behandlungen bei jenen Zahnärzten bezuschusst, die dem Quality-Smile-Netzwerk angehören.

„Der FVDZ betrachtet diese Einschränkung als rechtlich unzulässig. Wir sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis und in das Recht des Patienten auf freie Zahnarztwahl“, erklärt die Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke. Mit Abmahnung vom 29. September 2014 hat der Verband die Barmer GEK zur Unterlassung dieser Leistungspraxis aufgefordert.

Der FVDZ hat vorab die tatsächliche Handhabung der PZR-Bezuschussung durch die BARMER GEK überprüfen lassen. Das Ergebnis belegt, dass die Krankenkasse Zuschüsse nur noch für eine PZR aus Quality-Smile-Praxen gewährt. Weiterhin ergeben sich Hinweise darauf, dass sich BARMER GEK und Quality-Smile nicht nur auf eine exklusive Zusammenarbeit geeinigt haben, sondern auch der Behandlungspreis für die PZR deutschlandweit einheitlich mit maximal 60,00 Euro festgelegt wurde.

Die Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke dazu: „Der FVDZ sieht hierin einen Eingriff in das zahnärztliche Abrechnungsrecht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und eine marktschädigende Preisabsprache zu Lasten aller niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland. Zudem stellt dieses Verhalten einen Verstoß gegen die der BARMER GEK zukommende Neutralitätspflicht dar.“

Problematisch für Versicherte der Barmer GEK: Quality-Smile arbeitet eigenen Angaben zufolge bundesweit mit ca. 1.100 Zahnärzten zusammen. Für ihre 8,7 Millionen Versicherten kann die Barmer GEK so weder quantitativ noch wohnortnah eine Versorgung mit Leistungen der professionellen Zahnreinigung sicherstellen.

Der FVDZ hat die BARMER GEK unter Fristsetzung bis Dienstag, den 7. Oktober 2014, aufgefordert, zukünftig wieder jede von einem Vertragszahnarzt gegenüber einem BARMER GEK-Versicherten erbrachte PZR auf Antrag des Patienten zu bezuschussen.

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