MAINZ – Seit April können Zahnärzte Kooperationsverträge mit Pflegeheimen schließen, um pflegebedürftige Patienten besser vor Ort zu betreuen. Grundlage hierfür bildet eine neue Rahmenvereinbarung, die zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen unter Mitwirkung der Pflegeverbände geschlossen wurde. Sie definiert wichtige Mindestanforderungen für die Kooperationsverträge, etwa routinemäßige Eingangs- und Kontrolluntersuchungen bei Heimbewohnern sowie die Anleitung der Patienten und des Pflegepersonals zur Mund- und Zahnersatzpflege.
„Damit ist viel Positives erreicht“, erklärt Sanitätsrat Dr. Helmut Stein, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz im Internetfernsehen dentTV – Magazin. „Die neuen Maßnahmen werden bei den Patienten, die sich nicht mehr oder nur in geringem Maße selbst helfen können, zu einer besseren Zahn- und Allgemeingesundheit und somit zu mehr Lebensqualität führen.“
Gleichwohl sieht die KZV Rheinland-Pfalz nicht alle Versorgungsdefizite aus dem Weg geräumt. Insbesondere bestehe beim Einleiten einer Therapie weiter Handlungsbedarf, denn nicht alle Zahnerkrankungen können am Patientenbett behandelt werden. „Zahnärzte sollten die Möglichkeit haben, Krankentransporte in die Zahnarztpraxis oder zu einem Spezialisten durchführen zu lassen“, fordert deshalb der stellvertretende KZV-Vorsitzende Dr. Michael Reinhard in dentTV – Magazin. Auch sollten die Pflegeeinrichtungen die Infrastruktur und Räumlichkeiten für eine adäquate zahnärztliche Behandlung bereitstellen. Nachhaltig verbessern lasse sich die Mundgesundheit der Pflegebedürftigen zudem nur, wenn Pflegekräften genügend Zeit für die Mundhygiene und Zahnersatzpflege der Patienten eingeräumt werde.
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