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BZÄK befürwortet die „positiven Signale“ des Koalitionsvertrages

Wie die Bundeszahnärztekammer den Koalitionsvertrag einschätzt. © euthymia – stock.adobe.com
BZÄK

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Di. 27. Februar 2018

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BERLIN – Der am 7. Februar beschlossene Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zeigt, dass offene Punkte in der Zahnmedizin angegangen werden sollen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt vor allem, dass die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) zügig verabschiedet und die Bürokratielasten in den Praxen abgebaut werden sollen.

„Die Verabschiedung einer neuen Approbationsordnung ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt. Dass die Erneuerung der ZApprO nach mehr als 60 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die angehenden Zahnmediziner können hoffentlich bald nach den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen studieren. Zugleich soll damit die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Auch der geplante Bürokratieabbau in der (Zahn-)Arztpraxis sowie das Bekenntnis zu Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sind gute Zeichen der Koalitionsvereinbarung.

„Zahnärzten ist eine Vielzahl an bürokratischen Dokumentationspflichten auferlegt. Wenn diese Pflichten wirklich abgebaut werden, steht wieder mehr Zeit für unsere Kernaufgabe, die Behandlung unserer Patienten, zur Verfügung. Dass sich der Koalitionsvertrag zudem für Erhalt und Stärkung der Freiberuflichkeit und der Kammern ausspricht, zeigt das begründete Vertrauen in die gut funktionierenden Strukturen aus freier Arztwahl und Therapiefreiheit. Dadurch wird der hohe Qualitätsstandard des Gesundheitssystems in Deutschland gesichert. Wir sind zuversichtlich, in den Koalitionären auch Mitstreiter gegen europäische Bestrebungen zu finden, die eine Gefahr für unsere hohe medizinische Qualität und fachliche Unabhängigkeit darstellen“, so Engel.

Die weiteren Schritte wird die Bundeszahnärztekammer konstruktiv, aber kritisch begleiten.

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